Flüchtlingskrise:Wenn Mietern wegen Flüchtlingen die Wohnung gekündigt wird

Wohnungen in Großstädten

Ob Kommunen mit dem Hinweis auf Eigenbedarf Mietern kündigen dürfen, um Asylbewerber unterzubringen, ist rechtlich umstritten.

(Foto: dpa)
  • In einigen Kommunen wurde Mietern die Wohnung gekündigt, um Raum für Flüchtlinge zu schaffen.
  • Die Maßnahmen sind allerdings extreme, rechtlich umstrittene Ausnahmen.
  • Mit gefälschten Kündigungen wird gegen Flüchtlinge Stimmung gemacht.

Von Markus C. Schulte von Drach

Dieser Fall hat für Schlagzeilen gesorgt, die viele Leute irritieren dürften: Die Stadt Nieheim in Nordrhein-Westfalen hat einer 51-Jährigen die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, um darin Asylsuchende unterzubringen. Seit 16 Jahren lebt die Frau in dem dreistöckigen Haus. Plötzlich liegt die Kündigung in ihrem Briefkasten - und in dem der Nachbarin mit zwei Kindern.

Was steckt dahinter? Ist das überhaupt legal? Tatsächlich gibt es weitere Fälle, in denen Kommunen Mietern die Wohnung gekündigt haben mit dem Ziel, Flüchtlinge dort unterzubringen.

Ursprünglich als Flüchtlingsheim gedacht

Im August etwa wurden in Lindlar, ebenfalls in Nordrhein-Westfalen, vier Wohnungen gekündigt. Die Betroffenen leben in einem ursprünglich als Flüchtlingsheim angelegten Gebäude. Seit zwei Jahren wird es wieder als solches verwendet und nun werden auch die letzten noch privat genutzten Wohnungen von der Stadt dringend gebraucht.

Ähnlich ist es einer Familie in Niederkassel ergangen. An Pfingsten wurde ihnen von der Stadt gekündigt, weil auch ihr Haus ursprünglich als Flüchtlingsheim gebaut worden war und nun wieder seinem eigentlichen Zweck dienen soll. In beiden Fällen haben sich die Städte darauf berufen, keine anderen Möglichkeiten mehr zu sehen, um Flüchtlinge unterzubringen. Schließlich waren die Gebäude zu diesem Zweck gebaut worden.

Inzwischen wurde bekannt, dass auch in dem Ort Eschbach in Baden-Württemberg einer Mieterin von der Gemeinde gekündigt wurde. Eschbach verfügt über lediglich zwei gemeindeeigene Wohnungen, die für die zugewiesenen Flüchtlinge benötigt werden. Wie die Badische Zeitung berichtet, sucht die Mieterin bereits nach einer neuen Wohnung, die Stadt hat ihr Hilfe dabei und beim Umzug zugesagt. Allerdings hat die Betroffene der Kündigung nun formal widersprochen.

Etwas anders liegt der Fall in Singen, wo 2014 etliche Mieter - freiwillig - in neue Wohnungen umgezogen sind, weil die baufälligen Häuser, in denen sie lebten, abgerissen werden sollten. Stattdessen wurden dort dann auf Bitten der Stadt Flüchtlinge untergebracht. Manche der Mieter fühlten sich betrogen, weil die neuen Wohnungen teurer waren als die, in denen nun die Asylsuchenden leben.

Mieter weigerten sich, auszuziehen

Ohne Zwang geht die Stadt Mülheim an der Ruhr mit dem gleichen Ziel vor. Dort hat der Stadtrat im März entschieden, etliche Häuser mit noch vermieteten Räumlichkeiten Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Gekündigt wurden die Wohnungen jedoch nicht. Die verantwortliche Wohn- und Baugesellschaft SWB betont auf ihrer Homepage vielmehr, Mieterinnen und Mieter würden dabei unterstützt, neuen, angemessenen Wohnraum zu finden und umzuziehen.

Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Vermieter versucht haben, Mieter aus Wohnanlagen zu drängen, um diese Kommunen als Flüchtlingsunterkunft anzubieten. Im baden-württembergischen Herbrechtingen etwa weigerten sich die Mieter, auszuziehen.

Wie Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der SZ sagte, handelt es sich bei den Kündigungen durch die Kommunen um "absolute Einzelfälle".

Stimmungsmache mit gefälschten Kündigungen

Ob Kommunen mit dem Hinweis auf Eigenbedarf Mietern überhaupt kündigen dürfen, um Asylbewerber unterzubringen, ist rechtlich umstritten. Die Kommunen argumentieren so wie der Bürgermeister von Nieheim, dessen Entscheidung jetzt für Aufsehen gesorgt hat: Die Städte müssen nutzen, was ihnen zur Verfügung steht und geeignet ist, um Flüchtlinge unterzubringen. Zugleich müssen sie die finanziell günstigsten Lösungen suchen. Eine manchmal nur schwer zu lösende Aufgabe.

So werden Turnhallen, Schulgebäude oder Hotels genutzt und Privatleute gebeten, Räume zur Verfügung zu stellen. Hamburg will nun sogar leer stehende Immobilien gegen den Willen der Eigentümer beschlagnahmen. Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, bezeichnete solche Maßnahmen in der Thüringischen Landeszeitung als "brandgefährlich". Bundesbauministerin Barbara Hendricks sagte dem Handelsblatt, Enteigungen kämen "nicht in Betracht".

Viele Städte sind auch selbst im Besitz von Wohnraum oder können über kommunale Wohngesellschaften darauf zugreifen. In einigen haben sie das mit Kündigungen getan - etwa um zu vermeiden, dass Flüchtlinge stattdessen in Turnhallen einquartiert werden müssen. So war es auch in Nieheim der Fall, wie Bürgermeister Vidal dem MDR sagte.

Ob öffentlicher Bedarf als Kündigungsgrund gilt, ist unklar

Er beruft sich darauf, dass die Kündigung "aus berechtigtem Interesse" stattgefunden habe, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§573) steht. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", sagte er dem Westfalenblatt, "wollen aber mit den Betroffenen gemeinsam an Lösungen arbeiten." Mit der alleinerziehenden Mutter hat sich die Stadt inzwischen geeinigt. Sie muss bis Ende August 2016 ausziehen. Die 51-Jährige hat nun bis Mai 2016 Zeit, die Stadt hat beiden Mietparteien Hilfe bei der Suche nach einer neuen Wohnung angeboten.

Wie allerdings ein Sprecher des Deutschen Mieterbundes der Deutschen Presse-Agentur sagte, kann der Eigenbedarf von Vermietern nur von natürlichen Personen, nicht aber von Städten oder Unternehmen in Anspruch genommen werden. Ein solches Vorgehen sei deshalb "rechtlich problematisch und politisch katastrophal".

Der Eigenbedarf kann vor allem in Fällen in Anspruch genommen werden, wo Vermieter etwa Familienangehörige unterbringen wollen und der Bedarf gut begründet ist. Ein anderer Grund kann sein, dass Häuser und Wohnungen verkauft werden sollen. Ob auch öffentlicher Bedarf oder öffentliches Interesse als berechtigter Kündigungsgrund gesehen werden könnte, muss sich im Einzelfall vor Gericht erweisen. Und dabei spielt immer auch eine Rolle, wie hart die Kündigung die Mieter trifft.

Polizei ermittelt gegen Urheber gefälschter Kündigungen

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist es sowieso "keine Lösung, Mietern in kommunalen Wohnungen zu kündigen, um dort Flüchtlinge unterzubringen", sagt Gerd Landsberg. "Eine Konkurrenz zwischen Flüchtlingen und vorhandenen Mietern um Wohnraum in günstigem Preissegment gilt es in jedem Fall zu vermeiden." Kündigungen durch Kommunen seien keine Option, um das Unterbringungsproblem zu lösen - auch wenn die Unterbringungssituation der vielfach in Zelten lebenden Flüchtlinge vor dem Winter schnell verbessert werden müsse.

Wer übrigens tatsächlich eine Kündigung der Wohnung im Briefkasten findet, könnte auch Opfer einer fremdenfeindlichen Kampagne sein. Wie die Badische Zeitung berichtet, sind in Freiburg gefälschte Kündigungen der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) verschickt worden. Begründet wurden die Kündigungen damit, dass Wohnraum für Menschen aus Kriegsgebieten benötigt werde. Wer hier Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen versucht, ist noch unklar.

Mit ebenfalls gefälschten Flugblättern waren bereits Bürger in Dresden und im brandenburgischen Landkreis Oberhavel irritiert worden. Den Schreiben zufolge sollten die Behörden auf der Suche nach privaten Wohnungen sein, in die Flüchtlinge einquartiert werden könnten, berichtet die Sächsische Zeitung. Polizei und Staatsschutz ermitteln gegen die Urheber der gefälschten Dokumente.

Anmerkung der Redaktion: Der Fall Eschbach wurde nach der erstveröffentlichung diese Artikels hinzugefügt,

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