Flüchtlingspolitik:EuGH: Ungarn, Polen und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen

Ein Jahr nach Schließung der Balkanroute

Flüchtlinge durchbrechen die Absperrung aus Stacheldraht an der ungarischen Grenze. (Archivbild vom 27. August 2015)

(Foto: Sandor Ujvari/dpa)
  • Polen, Ungarn und Tschechien haben während der Flüchtlingskrise 2015 gegen EU-Recht verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof festgestellt.
  • Die Länder haben sich geweigert, einen Beschluss der anderen EU-Staaten umzusetzen, bis zu 160 000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.
  • Die konkreten Folgen für die drei Staaten sind noch offen.

Polen, Ungarn und Tschechien haben laut Europäischem Gerichtshof EU-Recht gebrochen, als sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien verweigerten. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Der Streit um die Flüchtlingsumverteilung hatte die europäische Asylpolitik jahrelang mitgeprägt. (Az: C-715/17, C-718/17 und C-719/17)

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung hatten die EU-Innenminister im September 2015 per Mehrheitsvotum zwei Beschlüsse gefällt. Damit sollten ursprünglich 160 000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland in die übrigen EU-Staaten umgesiedelt werden. Am Ende wurden aus verschiedenen Gründen laut EU-Kommission nur rund 35 000 Menschen umverteilt, viele davon nach Deutschland.

Polen, Ungarn und Tschechien nahmen keine oder fast keine der Menschen auf. Die EU-Kommission verklagte sie darum vor dem EuGH. Dort führten die Länder eine Reihe von Argumenten ins Feld. Ungarn und Polen machten insbesondere die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geltend. Tschechien argumentierte, dass es wirksamere Maßnahmen zur Bewältigung der Migration unternommen habe, etwa Unterstützung beim Schutz der EU-Außengrenzen. Alle drei Länder bestritten die Klagen auch aus formalen Gründen.

Von der Leyen: Urteil ist eine "Anleitung für die Zukunft"

Der EuGH sah dies anders. Er verwies darauf, dass die Beschlüsse der Minister durchaus Vorkehrungen zur öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit beinhalteten. Die Länder hätten sich nach Einzelfallprüfungen damit gegen die Aufnahme einzelner Asylbewerber sperren können. Gegen das Argument des Nichtfunktionierens machten die Richter geltend, dass es die Solidarität und Rechtsverbindlichkeit in der EU beeinträchtigen würde, wenn sich ein Mitgliedstaat einseitig darauf berufen könnte, dass ein Beschluss keine ausreichende Wirksamkeit habe, um ihn nicht umzusetzen.

EU-Kommissionschefin von der Leyen begrüßte das Urteil. Es beziehe sich "auf die Vergangenheit, aber es wird uns Anleitung für die Zukunft geben". Von der Leyen will nach Ostern ihre Pläne zur Reform des EU-Asylrechts vorstellen. Die EuGH-Entscheidung sei in Hinsicht "auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten sehr deutlich", erklärte sie weiter. Ob dies bedeuten könnte, dass von der Leyen eine allgemeine Aufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge vorschlagen will, ist aber unklar.

Die Konsequenzen sind noch unklar

Offen sind die Folgen des Urteils. Geldbußen konnte der EuGH nicht verhängen, und die Beschlüsse der Innenminister sind inzwischen außer Kraft. Die EU-Kommission hat noch nicht klargemacht, welche Konsequenzen sie ziehen will. Theoretisch könnte sie das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen, je nach Dauer und Schwere des Verstoßes, aber auch nach Wirtschaftskraft des Landes.

Es ist allerdings fraglich, dass die Kommission dies beantragen wird. Denn die EU hat inzwischen - auch als Folge des Widerstands ostmitteleuropäischer Länder - von einer Umverteilung mit Zwangsquoten Abstand genommen. Das wird sich auch in den neuen Vorschlägen zur Asylreform widerspiegeln, die die Kommission nach Ostern vorlegen will.

Polen und Ungarn halten das EuGH-Urteil für bedeutungslos. Die 2015 gefassten EU-Beschlüsse zur Umverteilung seien im September 2017 ausgelaufen, ihre Umsetzung daher nicht mehr möglich, sagte ein Regierungssprecher. Ungarns Justizministerin Judit Varga erklärte: "Nachdem die Quotenbeschlüsse schon längst ihre Geltung verloren haben, ergibt sich für uns keine Verpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen."

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Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, befindet die Generalanwältin des EuGH.

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