Polizei:Aus dem Schlaf geholt und gefesselt

Police Intervene In Ellwangen Refugee Center Following Confrontation

Beamte führen bei dem Einsatz im Mai 2018 einen mit Kabelbindern gefesselten Flüchtling in Ellwangen ab.

(Foto: Thomas Niedermueller/Getty)

In Stuttgart beginnt der Prozess um eine nächtliche Razzia in der Asylunterkunft Ellwangen. Die Bewohner hatten einen Abschiebeversuch vereitelt. Rechtfertigte das den Einsatz?

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Es war noch dunkel, als der Polizeieinsatz begann. Ein Mannschaftsbus nach dem anderen rollte in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2018 auf das ehemalige Kasernengelände in Ellwangen, das seit 2015 als Unterkunft für Asylbewerber genutzt wird. Die gut 500 Polizisten sollten demonstrieren, dass sich die Staatsmacht von Flüchtlingen nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Sie holten 150 Asylbewerber aus dem Schlaf, fesselten sie mit Kabelbindern und durchsuchten ihre Zimmer.

Ob dieser Einsatz rechtmäßig war, soll am Donnerstag nach zweieinhalb Jahren das Verwaltungsgericht Stuttgart klären. Anlass ist die Klage eines ehemaligen Bewohners der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), der damals von der nächtlichen Razzia betroffen war. Die Klage wurde bereits 2018 eingereicht und war seitdem am Gericht anhängig. Sie richtet sich gegen das Land Baden-Württemberg, es nimmt in diesem Fall eine Doppelrolle ein: Als Dienstherr der Polizei und mittelbarer Betreiber der LEA.

Die Anwälte des Klägers halten es für rechtswidrig, dass die Polizei damals in die Räume der Bewohner eindrang und diese durchsuchte. "Wir vertreten die Rechtsauffassung, das die Wohnräume der Geflüchteten Wohnungen im Sinne des Grundgesetzes, Artikel 13, sind, in die man ohne richterlichen Beschluss nicht eindringen darf", sagt Frank Jasenski, Rechtsanwalt der Kanzlei Meister & Partner in Gelsenkirchen.

Das Polizeipräsidium Aalen hatte den Großeinsatz damals damit gerechtfertigt, dass es gelte, dem "drohenden rechtsfreien Raum in der Landeserstaufnahmeeinrichtung" frühzeitig entgegenzuwirken. Anlass war ein missglückter Abschiebeversuch: Zwei Streifenwagen waren am 30. April 2018 um 2.30 Uhr morgens in die LEA gekommen, um einen jungen Mann aus Togo abzuholen und abzuschieben, als sich bis zu 150 Asylbewerber mit ihm solidarisierten.

Der Kläger wurde als Anführer diffamiert

Die Bewohner umringten den Streifenwagen und forderten die Freilassung des 23-Jährigen, woraufhin die Beamten diesen aussteigen ließen - um eine Eskalation zu vermeiden, wie das Polizeipräsidium erklärte. Zu Gewalt kam es in jener Nacht nicht, die Beamten sprachen jedoch anschließend davon, dass sie die Situation als "extrem aggressiv und gewaltbereit" empfunden hätten. Nach Angaben der Polizei wurde bei dem Einsatz ein Streifenwagen durch Faustschläge beschädigt.

Kläger ist der heute 31-jährige Alassa M. aus Kamerun, der nach den Vorfällen im Mai 2018 als ein Sprecher der Bewohner auftrat. Er wollte damals darauf hinweisen, dass in der LEA Menschen und keine Kriminellen lebten. Er berichtete vom Druck und der permanenten Angst vor Abschiebungen, unter denen viele Asylbewerber litten. Und er erzählte von seiner eigenen Geschichte: Wie er und seine Frau sich aus religiösen Gründen verfolgt sahen und wie auf der Flucht ihr zweijähriger Sohn ertrank.

Wegen seiner prominenten Rolle nach den Polizeieinsätzen wurde Alassa M. von der Bild-Zeitung und der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel als ein Anführer der Proteste diffamiert, was selbst die Polizei als falsch bezeichnete. Gegen diese Lügen hat sich Alassa M. mit Hilfe der Kanzlei Meister & Partner und einem Unterstützerkreis bereits erfolgreich juristisch gewehrt.

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jtzt integration verlust / Illustration: Daniela Rudolf-Luebke

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