Misshandlungen in Burbach:Ex-Flüchtlingsheimleiter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Burbach-Prozess - Ex-Heimleiter im Gerichtssaal

Der ehemalige Heimleiter am 10. Januar im Siegener Gerichtssaal.

(Foto: dpa)
  • Der frühere Leiter des Flüchtlingsheims im nordrhein-westfälischen Burbach ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
  • In der Unterkunft waren über Monate hinweg Asylsuchende misshandelt worden.
  • Die Richter lasteten dem 38-Jährigen unter anderem Freiheitsberaubung an. Er hatte angeordnet, Flüchtlinge bei Fehlverhalten in ein sogenanntes Problemzimmer zu sperren.

In einem Prozess um Misshandlungen und Schikanen in einem Flüchtlingsheim im nordrhein-westfälischen Burbach ist der damalige Heimleiter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Siegen verhängte außerdem eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro.

Unter der Führung des Angeklagten waren in der Einrichtung im Siegerland zwischen 2013 und 2014 wiederholt Flüchtlinge in ein sogenanntes Problemzimmer gesperrt worden. Die Richter lasteten dem Angeklagten 33 Fälle von Freiheitsberaubung an. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht vor allem das umfassende Geständnis des 38-Jährigen.

Um den zahlreichen Hausordnungsverstößen in der überbelegten Einrichtung Herr zu werden, hatte der Heimleiter damals angeordnet, Bewohner bei Fehlverhalten in ein sogenanntes Problemzimmer einzuquartieren. Dort wurden sie auch gegen ihren Willen eingesperrt wurden - teilweise tagelang.

Das Gericht lastete dem Angeklagten auch an, durch die Einrichtung des Problemzimmers die Grundlage für ein eigenmächtiges Bestrafungssystem geschaffen zu haben: Einige in parallel laufenden Verfahren angeklagte Wachleute und Betreuer sollen die eingesperrten Bewohner wiederholt geschlagen, getreten und auch gedemütigt haben.

Handyfotos und ein Video brachten die Misshandlungen ans Licht

Die ersten Urteile wegen der Misshandlungen in der Unterkunft hatte das Siegener Landgericht bereits im Dezember gefällt. In einem ebenfalls abgetrennten Verfahren wurden damals ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen verurteilt. Dagegen dauert das im November begonnene Hauptverfahren um den Fall Burbach mit zahlreichen Angeklagten weiter an.

Die Vorfälle in der Flüchtlingsunterkunft waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

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