Flüchtlinge:Warum abgelehnte Asylsuchende oft nicht abgeschoben werden

Abschiebung

Eine Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Leipzig.

(Foto: dpa)

Der Attentäter von Ansbach sollte aus Deutschland ausreisen - blieb aber dennoch im Land. Wie ist das möglich?

Von Jan Bielicki

Der Asylantrag von Mohammad D. wurde abgelehnt, der Syrer sollte nach Bulgarien ausreisen, so ordnete es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ende 2014 an. Doch er blieb - bis er sich am vergangenen Sonntag in Ansbach in die Luft sprengte. Er durfte geduldet weiter hier leben, weil ärztliche Atteste ihm eine psychische Störung bescheinigten. Der Attentäter war kein typischer Fall, aber er lenkt die Aufmerksamkeit auf ein tatsächliches Problem: Es bleiben viele im Land, obwohl sie das eigentlich nicht dürften.

Laut Ausländerzentralregister waren Ende Mai 224 000 Ausländer verpflichtet, aus Deutschland auszureisen. 172 000 allerdings werden offiziell hier geduldet - das heißt: Sie werden nicht abgeschoben, weil eine Abschiebung, so das Aufenthaltsgesetz, "aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist". Zum Beispiel, weil Krieg im Heimatland herrscht oder Familien auseinandergerissen würden.

Mehr Abschiebungen als vergangenes Jahr

Am häufigsten sind jedoch drei Szenarien: Der Ausreisepflichtige hat keine Papiere. Oder er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig. Oder er ist gerade nicht zu finden. Laut Behörden-Schätzungen haben bis zu drei von vier abgelehnten Asylbewerbern keine Identitätspapiere, und ohne die nimmt kein Land die Ausgewiesenen auf. Ersatzpapiere zu beschaffen ist oft schwierig, gerade weil viele afrikanische Länder mauern.

Sich mithilfe ärztlicher Atteste zu entziehen ist dagegen seit einer Gesetzesverschärfung im Frühjahr schwieriger geworden. Behörden dürfen seither auch nicht mehr ankündigen, wann sie zur Abschiebung anrücken.

Tatsächlich gab es in der ersten Hälfte dieses Jahres bereits 14 000 Abschiebungen, im ganzen Jahr 2015 waren es noch knapp 20 000. Und viele reisen freiwillig aus. Von den 79 000 Menschen, deren Asylantrag 2015 rechtskräftig abgelehnt wurde, waren am Ende des Jahres 43 000 nicht mehr im Land.

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