FamiliennachzugWenn man sein Kind zurücklassen muss

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Familie Ali ist in Leipzig sicher angekommen, aber einer fehlt: der elfjährige Hassan.
Familie Ali ist in Leipzig sicher angekommen, aber einer fehlt: der elfjährige Hassan. (Foto: privat)

Familie Ali kam ohne ihren jüngsten Sohn aus dem Irak nach Deutschland. Seit einem Jahr hofft der Junge, folgen zu dürfen. Doch der Familiennachzug stockt - bei ihm wie bei Tausenden anderen Betroffenen.

Von Nina von Hardenberg, München

Einer fehlt. Das ist Marwan Ali und seiner Frau Amira Hassan schmerzlich bewusst. Die Eltern ließen ein Kind zurück, als sie nach Deutschland kamen. In jenen dramatischen zwei Wochen im Dezember 2019 mussten sie sich entscheiden zwischen ihrer vielleicht einzigen sicheren Chance, dem Bürgerkrieg in ihrer Heimat Syrien zu entfliehen - und ihrem elfjährigen Sohn Hassan.

Sie dürften zu ihrem bereits in Deutschland lebenden älteren Sohn Muhammed Ali nachziehen, hatte die deutsche Botschaft im Irak ihnen mitgeteilt. Nur: Ihr jüngerer Sohn Hassan bekam kein solches Visum. Die Zeit war knapp, da der Ältere nur zwei Wochen später volljährig wurde und dann sein Recht, mit den Eltern zu leben, verloren hätte. Also gingen die Eltern ohne ihren Jüngsten. Sie würden ihn bald nachholen, glaubten sie. Ein Jahr später aber warten sie noch immer.

Hassan wohne mit Verwandten im Flüchtlingslager Domiz im Irak, erzählt der große Bruder Muhammed Amin Ali am Telefon. "Wenn wir telefonieren, weint er." Die Familie weiß nicht, wann und ob er nachkommen darf. Vor mehr als einem Jahr haben sie beim deutschen Konsulat in Erbil einen Termin beantragt, um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellten. Antwort bekamen sie bis heute nicht. Sie nicht, und Tausende andere zurückgebliebene Familienmitglieder auch nicht.

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Insgesamt 11 400 Terminanfragen von Ehepartnern und Kindern, die zu Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus nach Deutschland nachziehen wollten, lagen Ende 2020 bei deutschen Konsulaten weltweit vor. Bearbeitet aber werden sie offenbar nur sehr schleppend. Denn obwohl die Bundesregierung monatlich bis zu 1000 Familiennachzüge erlaubt, wurden im Gesamtjahr 2020 nach Angaben der Bundesregierung gerade mal 5311 solcher Visa erteilt.

Das Auswärtige Amt verweist auf die Pandemie

Eine aktuelle Evaluation der Kontingent-Regelung beim Familiennachzug kommt denn auch zu einem vernichtenden Urteil: Das Verfahren verletze das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Familie, weil es das gemeinsame Leben dieser Familien über Jahre verhindere, heißt es in dem gemeinsamen Gutachten von Pro Asyl und Jumen, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

"Fälle wie der des minderjährige Hassan müssten sofort drankommen", sagt die Anwältin und Mitautorin der Studie Sigrun Krause vom Menschenrechtsverein Jumen. Eine solche Priorisierung von dringlichen Anträgen sei im Verfahren auch vorgesehen. Bislang sei es aber nie dazu gekommen, weil das Verfahren zum Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen so kompliziert sei, dass das vorgesehene Kontingent ohnehin fast noch in keinem Monat ausgeschöpft worden sei.

Subsidiär Schutzberechtigte - das sind im deutschen Asylsystem derzeit eine Art Flüchtlinge zweiter Klasse. Sie gelten nicht als persönlich verfolgt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Da eine Rückkehr in ihre kriegsumtobte Heimat für sie aber dennoch lebensgefährlich wäre, erhalten sie nach internationalem Recht ebenfalls Schutz. Zuletzt war ihr Status anderen Flüchtlingen angeglichen worden, sodass sie ihre Familien nachholen konnten.

Mit der Flüchtlingskrise 2015 aber wurde der Familiennachzug zunächst für zwei Jahre ausgesetzt und dann gesetzlich auf 1000 Menschen pro Monat begrenzt. Für viele der 2015 gekommenen Familien aus Syrien oder Afghanistan hieß das eine langjährige, belastende Trennung von Ehepartnern oder Kindern - die häufig bis heute andauert.

Das Auswärtige Amt verweist auf die Pandemie, die seit Frühjahr 2020 die Arbeitsfähigkeit der Visastellen erheblich eingeschränkt habe, auch in dem für Hassan zuständigen Generalkonsulat in Erbil. Man sei sich der schwierigen Situation der Betroffenen bewusst und arbeite daran, dass Antragstellende möglichst schnell einen Termin erhielten, heißt es aus dem Amt.

Corona aber wollen die Autoren der Studie als Entschuldigung nicht alleine gelten lassen. Das 2018 beschlossene 1000er-Kontingent-Verfahren habe von Anfang an zu wenige Menschen durchgelassen.

So wartet ein Kind wie Hassan zunächst schon Monate, bis es einen Termin bei einer deutschen Botschaft im Krisengebiet ergattert, um dort seine Unterlagen einzureichen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hilft beim Zusammentragen der Dokumente. Danach erst prüft die Botschaft Pass und Geburtsurkunde, aber auch Lebensumstände des Kindes und die Dringlichkeit seiner Anfrage. In einem zweiten Schritt wandert die Akte nach Deutschland. Dort bewertet die zuständige Ausländerbehörde die bereits in Deutschland lebenden Angehörigen; vermerkt etwa, ob diese Deutsch gelernt und eine eigene Wohnung gefunden haben. Solche Fakten sollten dann im dritten Schritt dem Bundesverwaltungsamt dabei helfen, eine gerechte Auswahl zu treffen.

Ein langwieriger Prozess, in dem zudem "gleich mehrere Bremsen eingebaut sind", wie Krause es beschreibt. Die Auslandsvertretungen arbeiten den Stapel der Anfragen zu langsam ab, aber auch die Ausländerbehörden in Deutschland drosseln das Tempo noch mal und geben monatlich deutlich weniger Anträge weiter, als sie zur Prüfung vorgelegt bekommen. Die Behörden seien mit dem umfassenden Prüfantrag überfordert, sagt Krause. Es sei zudem vielfach unnötige Arbeit, das Bundesamt zumindest brauchte die Informationen bislang nicht: Denn seit Einführung der Kontingent-Lösung im August 2018 habe die Zahl der bearbeiteten Anträge überhaupt nur vier Mal das monatliche Kontingent von 1000 erreicht. Das Verwaltungsamt musste also keine Auswahl treffen. Das heißt aber auch: Ob ein Fall dringlich ist oder nicht, wird von den Behörden derzeit gar nicht berücksichtigt.

So wartet der inzwischen zwölfjährige Hassan weiter auf eine Termineinladung. Karim Alwasiti von Pro Asyl, der ebenfalls Mitautor des Gutachtens ist, kennt unzählige Fälle wie seinen. Schwer für die Familien sei vor allem, dass sie keinerlei Einblick in den Stand ihrer Verfahren hätten. "Die Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar und sie erzeugen unglaublich viel Leid", sagt er.

Um zu funktionieren, müsste das Verfahren also radikal vereinfacht werden, sagt Krause. Tatsächlich aber empfehlen die Autoren in dem Gutachten, die Kontingent-Regel beim Familiennachzug insgesamt aufzuheben. Mit dem im Grundgesetz geschützten Schutz von Ehe und Familie sei sie ohnehin nicht vereinbar.

Bruder Muhammed Amin weiß, wie es ist, sich ohne die Familie durchzuschlagen. Er ist selbst alleine über die Türkei nach Deutschland geflohen. Zwei Jahre lang lebte er hier in der Obhut des Jugendamts, bevor die Eltern nachkommen durften. Schwer sei das gewesen, sagt er. Aber er sei schon 16 gewesen. Sein Bruder Hassan ist jetzt zwölf.

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