Die Bundesregierung plant die schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab: Sogenannte Dublin-Flüchtlinge sollen nur noch eine Rückfahrkarte und eine Wegzehrung erhalten - und so veranlasst werden, sich wieder in den Staat zu begeben, den sie in der EU zuerst betreten haben. Sie werden künftig, "ausschließlich eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs" erhalten. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch nicht auf medizinische Betreuung in Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet.
Die Bundesregierung will offenbar auf diese Weise das Dublin-System wieder stabilisieren. Danach ist stets der europäische Staat für das Asylverfahren zuständig, den der Flüchtling auf seiner Flucht zuerst betreten hat. Dieses System war unter dem Druck der hohen Zahl von Flüchtlingen zumal aus Syrien in den vergangenen Wochen zusammengebrochen. Die Beschränkung der Leistungen würde grundsätzlich auch Syrer betreffen, die über Ungarn und Österreich nach Deutschland gekommen sind und eigentlich den Dublin-Regeln unterliegen. Deutschland wendet diese derzeit bei Syrern allerdings nicht an.
Der Gesetzentwurf ist seit Montag in der Ressortabstimmung. Laut Bundesinnenministerium ist seine Verabschiedung noch für Oktober geplant. Er reagiert, so die Begründung, auf "die in dieser Größenordnung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ungekannte Zahl an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern". Der Text liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl äußert sich empört: Zehntausende Flüchtlinge würden "in die Obdachlosigkeit geschickt", auch solche, die von der Bevölkerung mit Hilfsgütern empfangen wurden.
Das geplante Recht kennt weitere Verschärfungen: Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (auch Albanien, Kosovo und Montenegro sollen dazu zählen) müssen statt drei künftig bis zu sechs Monate im Aufnahmelager bleiben. In dieser Zeit sollen sie kein Bargeld, sondern nur Sachleistungen erhalten. Ein Teil der Flüchtlinge, die bisher eine Duldung erhalten haben, weil sie nicht abgeschoben werden können, bekommt einen noch wackeligeren Status - den ihnen eine neue "Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht" attestiert. Menschen mit diesem Papier darf "Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden". Der Übergang von der Duldung in einen legalen Aufenthalt, der bisher dank Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen gelingen konnte, wird in diesen Fällen künftig unmöglich sein: ohne Arbeit keine Stabilisierung des Aufenthalts.
Bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen soll auf "Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über ärztliche Ausbildung verfügen". Für sie wird die "Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden". Zu den Erleichterungen des neuen Rechts zählt, dass Flüchtlinge, deren Antrag voraussichtlich Erfolg haben wird, schon während des Asylverfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können.