Flüchtlinge:Regierung beharrt: Ärzte verhindern Abschiebungen

Medizinische Versorgung

Konkrete Zahlen zu den angeblich zweifelhaften Attesten für Asylbewerber legt die Regierung auch jetzt nicht vor.

(Foto: Bernd Weissbrod/dpa)
  • Die Bundesregierung spricht von einer "Vielzahl von Attesten" die ausgestellt werde, um Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verhindern.
  • Auffällig sei, dass den Flüchtlingen "immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt" Reiseunfähigkeit attestierten.
  • Die Ärzteschaft reagiert verschnupft.

Seine Behauptung hatte für reichlich Wirbel gesorgt: Im Frühsommer sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in einem Interview, dass "70 Prozent der Männer unter 40 Jahren", die abgeschoben werden sollen, für krank oder nicht transportfähig erklärt würden. Das könne nicht sein. Indirekt warf er damit Ärzten vor, falsche Atteste auszustellen, um Abschiebungen zu verhindern.

Die Empörung war groß - von seiten der Ärzte wie vom politischen Gegner, zumal de Maizière für die von ihm ins Feld geführte Zahl keinerlei Belege vorlegen konnte. Gleichwohl betonte der Minister, das von ihm benannte Problem sei "real".

Nun legt die Bundesregierung nach. Beim Dialog mit Ländern und Ausländerbehörden sei von "auffälligen Attestierungen" berichtet worden, heißt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. Es werde eine "Vielzahl von Attesten vorgelegt, die auffallen, weil immer wieder die gleichen Ärzte mit gleichlautendem Inhalt oder fehlender fundierter Begründung Reiseunfähigkeit attestieren".

Häufig enthalte eine größere Anzahl Atteste gleich zu Beginn der Ausführungen Formulierungen wie "Verdachtsdiagnose", woran sich das Votum anschließe, es solle "keine Abschiebung erzwungen werden", heißt es weiter. Konkrete Zahlen dazu, wie oft falsche Atteste vorgelegt werden, finden sich jedoch auch in dieser Stellungnahme nicht.

Ärzte wehren sich gegen Verdacht

Die Ärzteschaft wies die Vorwürfe denn auch erneut zurück. Der Bundesärztekammer lägen keine Statistiken zu ärztlichen Gutachten in Abschiebeverfahren vor, sagte Präsident Frank Ulrich Montgomery der FAZ. Auch er betonte, dass von der Regierung "keine bundesweiten Zahlen genannt werden, die Vorwürfe von Gefälligkeitsgutachten in Abschiebeverfahren untermauern würden".

Statt Spekulationen über mögliche Gefälligkeitsgutachten zu verbreiten, solle die Regierung dafür sorgen, dass die Voraussetzungen für die Gutachtenerstellung stimmten. Ärzte benötigten für eine gründliche Diagnose körperlicher und seelischer Krankheiten ausreichend Zeit. Wichtig sei auch die fachliche Qualifikation der Gutachter, sagte Montgomery.

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