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Flüchtlinge - Kiel:Mehr als sechs Jahre für Messerattacke in Flüchtlingsheim

Kiel (dpa/lno) - Für eine Messerattacke auf seine Ex-Lebensgefährtin in der Flüchtlingsunterkunft in Boostedt (Kreis Segeberg) hat das Landgericht Kiel einen Asylbewerber zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Schwurgericht wertete die Tat am Mittwoch als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "eindeutigen Beweislage". Demnach handelte der 35 Jahre alte Iraner bei der Tat Mitte September aus Eifersucht.

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Kiel (dpa/lno) - Für eine Messerattacke auf seine Ex-Lebensgefährtin in der Flüchtlingsunterkunft in Boostedt (Kreis Segeberg) hat das Landgericht Kiel einen Asylbewerber zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Schwurgericht wertete die Tat am Mittwoch als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "eindeutigen Beweislage". Demnach handelte der 35 Jahre alte Iraner bei der Tat Mitte September aus Eifersucht.

Täter und Opfer waren Anfang August 2018 gemeinsam nach Deutschland gereist und zunächst in einem Zimmer in Boostedt untergebracht. Nach Gewalttätigkeiten gegen sie setzte die Frau mit einer Strafanzeige durch, dass der Mann in die Landesunterkunft Neumünster verlegt wurde und die Anlage in Boostedt nicht mehr betreten durfte. Am 14. September schlich er sich morgens dennoch hinein - maskiert mit Kapuzenpullover sowie einem Schal vor Mund und Nase. Ein Zeuge sprach von einem "Ninja-Outfit".

Bei dem Angriff mit einem Küchenmesser fügte der Iraner der Frau laut Gericht einen neun Zentimeter tiefen Stich in die Lunge zu. Ein anderer Flüchtling stoppte den Angreifer und hielt ihn bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte fest. "Es bestand potenzielle Lebensgefahr", sagte der Richter. "Auch heute noch verspürt die Frau Schmerzen im Brustkorb." Das Opfer leide an den psychischen Folgen, habe Alpträume und Depressionen.

Zeugen und das Opfer hatten den Mann in dem Prozess eindeutig belastet. Er selbst schwieg auf Anraten seines Anwalts zunächst, erst gegen Ende ließ er sich ein. "Er hat versucht, das Ganze als Unfall darzustellen", sagte Brommann. Dem folgte die Kammer nicht.

Auslöser der Tat ist nach Überzeugung des Gerichts die Eifersucht des Mannes, der sie als Hure bezeichnet und beschuldigt habe, mit anderen Männern in der Unterkunft Sexualkontakte zu haben. Sie bestritt dies vor Gericht, habe sich erst nach der Tat dem Mann zugewandt, mit dem sie bereits über das Handy Zärtlichkeiten austauschte.

Laut Gericht hatte der Mann seine Pläne mehrfach gegenüber Dritten angekündigt. Er habe in einem Chat geäußert, die Frau umbringen und Rache nehmen zu wollen, sagte der Richter. Bekannte hätten vergeblich versucht, den Angeklagten davon abzuhalten. Einer habe an ihn appelliert, an seine beiden Kinder aus einer früheren Ehe im Iran zu denken. Nach seiner Festnahme habe er bei der Polizei davon gesprochen, "seine Frau sei Opfervieh".

Der Mann sackte während der Urteilsverkündung in sich zusammen und nahm die Entscheidung des Gerichts im Saal 232 weinend auf. Vor der Urteilsverkündung hatte der Verteidiger erfolglos beantragt, die Schuldfähigkeit seines Mandaten begutachten zu lassen.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, "ich bin drogensüchtig". Im Iran habe er deshalb acht Jahre lang an Therapiesitzungen teilgenommen. Nach der Trennung von der Frau habe er wieder angefangen, Drogen zu nehmen. Das Opfer bezeichnet er als seine Ehefrau. Sie bestätigte, dass beide nach iranischem Recht vor der Flucht eine Zeitehe für einen Monat geschlossen hätten, um Ruhe vor den dortigen Sittenwächtern zu haben.

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hinaus, die auf sechs Jahre Haft plädiert hatten. Der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag, er ging nur von gefährlicher Körperverletzung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision beantragt werden.

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