Süddeutsche Zeitung

Flüchtlinge in Österreich:Keine Schwulenpornos, kein Asyl

Lesezeit: 3 min

Von Simon Hurtz

Schwule Flüchtlinge, die Asyl in Österreich erhalten wollen, haben es schwer. Mal müssen sie wissen, wofür die Farben der Regenbogenfahne stehen. Dann soll ihr "Gehabe" auf ihre Homosexualität hindeuten, aber zu "mädchenhaft" dürfen sie sich auch nicht verhalten. Sonst bezweifelt der Sachbearbeiter, dass ihnen wegen ihrer sexuellen Orientierung im Heimatland Verfolgung und Todesstrafe drohen.

Zu diesen bereits bekannten Fällen kommt jetzt ein weiterer, ähnlich fragwürdiger Ablehnungsgrund hinzu: Ein Referent des österreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) glaubte einem Afghanen nicht, dass dieser schwul sei und soll seinen Asylantrag mit folgenden Worten abgelehnt haben: "Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern keinerlei Fotos auf Ihrem Handy vorweisen können." Offenbar zählen in Österreich schon nicht-existierende Fotos als Beweis.

"Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können", schreibt das BFA weiter Bei tatsächlichem Interesse an pornografischem Material über Homosexuelle sei zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen. Mit anderen Worten: Da behauptet jemand, homosexuell zu sein, hat aber keine Fotos von anderen Männern auf dem Smartphone und schaut offenbar keine Schwulenpornos im Internet. Und das ist nach Ansicht des BFA-Referenten unglaubwürdig.

Von "politischen und gesellschaftlichen Einstellungen motivierte" Bescheide

Der österreichischen Zeitung Standard zufolge hatte der Mann seinem Asylantrag Schreiben österreichischer Lesben- und Schwulenorganisationen beigefügt, die ihm dortige Mitarbeit bescheinigten. Das Asylverfahren des Afghanen läuft noch, deshalb will die Organisation Fairness-Asyl seine Identität schützen. Die NGO hat den Fall publik gemacht. "Das Nichtvorhandensein von pornografischem Material auf seinem Handy in den Bescheid hineinzuschreiben, zeigt ganz klar, dass es hier nicht mehr um Objektivität geht", sagte Gründer Wolfgang Salm im Gespräch mit dem Sender Ö1.

Salm zweifelt an der Neutralität der Entscheider: "Mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass die Bescheide des BFA noch immer teils von persönlichen, politischen und gesellschaftlichen Einstellungen der Beamten motiviert sind." In einem Rechtsstaat dürfe es auf keinen Fall geduldet werden, dass Beamte in den Asylbescheiden ihre eigenen politischen Wünsche zum Ausdruck bringen oder gar die politisch motivierten Vorgaben ihrer Vorgesetzten umsetzen, zitiert das Magazin Biber die NGO.

Das BFA weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es in den vergangenen beiden Jahren rund 120 000 Asylentscheidungen getroffen habe. "Aus dieser enormen Menge ein paar aus dem Kontext des Bescheides gerissene Sätze herauszunehmen zeigt kein adäquates Gesamtbild und ist stark verkürzend." Im Ministerium stoße die Kritik auf "großes Unverständnis", da damit die laufenden Qualitätsmaßnahmen infrage gestellt würden.

Bereits drei ähnliche Fälle mit fragwürdigen Begründungen

Zu Zweifeln an der Qualität der Überprüfungen hat das BFA allerdings selbst beigetragen. Im Juni lehnte es in erster Instanz den Antrag eines homosexuellen Iraners ab, weil dieser nicht sagen konnte, was die insgesamt sechs Farben der Regenbohnenfahne symbolisieren. Daraufhin meldeten sich mehrere LGBTQ-Aktivisten zu Wort und erklärten, dass sie diese Frage ebenfalls nicht beantworten könnten. Zwei Monate später revidierte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid und erteilte dem Iraner doch noch Asyl.

Auch ein Fall aus dem August wirft die Frage auf, ob alle Beamten neutral entscheiden. Die Wiener Wochenzeitung Falter berichtete über einen angeblich schwulen Afghanen, dessen Asylantrag mit folgender Begründung abgelehnt wurde: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten." Der heute 18-jährige Asylbewerber war 2016 als unbegleiteter Jugendlicher nach Österreich gekommen und in einem SOS-Kinderdorf aufgenommen worden. Der zuständige Beamte bescheinigte dem Flüchtling, "nicht gesellig" genug für einen Schwulen zu sein und "ein Aggressionspotenzial" aufzuweisen, "das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre."

UNHCR: Beamte müssen "eine objektive Herangehensweise bewahren"

Homosexuelle Asylbewerber müssen also dem Klischee eines Schwulen entsprechen, damit ihnen von einzelnen Beamten überhaupt geglaubt wird. Übertreiben dürfen sie aber auch nicht, wie ein Fall zeigt, der nur eine Woche später bekannt wurde. Ein 27-jähriger Iraker beantragte vergeblich Asyl. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er sich "eines stereotypischen, jedenfalls überzogenen 'mädchenhaften' Verhaltens (Mimik, Gestik) eines 'sexuell anders Orientierten' bedient" habe. Das habe "gespielt, aufgesetzt und nicht authentisch auf die Behörde" gewirkt.

Dass der Iraker unter anderem eine Coming-out-Broschüre auf Arabisch übersetzte und sämtliche Grazer und Wiener Szenelokale korrekt aufzählen konnte, spielte keine Rolle. Der Asylbewerber hat Einspruch gegen die Ablehnung eingelegt. "Wir müssen Aussagen von Männern vorlegen, die mit Firas (Vorname des Irakers, d. Red.) geschlafen haben, um zu beweisen, dass er schwul ist", zitierte das Portal Queer.de den Sprecher der LGBTQ-Initiative "RosaLila PantherInnen".

Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen hat Richtlinien formuliert, wie Behörden mit Antragstellern umgehen sollen, die Asyl aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität beantragen. Entscheidungsträger müssten "eine objektive Herangehensweise bewahren" und dürften ihre Schlüsse nicht auf stereotypen Vorstellungen aufbauen. Es gebe keine "allgemeingültigen Merkmale oder Eigenschaften", die für LGBTQ-Personen typisch seien.

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