Süddeutsche Zeitung

Flüchtlinge in Deutschland:Deutsches Recht verhindert, dass ein jesidischer Junge mit seinem Vater wiedervereint wird

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Der Sechsjährige musste miterleben, wie im Irak seine Mutter getötet wurde. Er spricht bis heute kein Wort. Sein Vater sitzt für den Versuch, zu seinem Sohn zu gelangen, in einem bulgarischen Gefängnis.

Von Stefan Braun, Berlin

Das Europäische Parlament hat in dieser Woche zwei Jesidinnen mit dem Sacharow-Preis geehrt - und ist dafür breit gefeiert worden. Rebecca Harms, die Vorsitzende der Grünen-Fraktion in Straßburg, lobte die Entscheidung ebenso wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach. Im Schatten des allgemeinen Selbstlobs ist nun allerdings ein Fall bekannt geworden, der nicht passen will in das entschiedene Wir-kümmern-uns-um-die Jesiden.

Es geht um einen heute sechsjährigen Jungen, der Anfang 2015 nach Deutschland kam. Der Junge musste im Irak miterleben, wie seine Mutter getötet wurde. Danach flüchtete er an der Hand einer Tante über das Sindschar-Gebirge - und erreichte später mit ihr gemeinsam Deutschland. Der Vater wurde für tot gehalten, der Rest der Familie ebenso. Und so entwickelte sich ein Sonderaufnahmeprogramm des Landes Baden-Württemberg für die beiden zur letzten Hoffnung.

Familiennachzug heißt, dass Eltern ihre Kinder nachholen dürfen - nicht umgekehrt

Der Junge spricht bis heute kein einziges Wort. Daran konnte auch die glückliche Fügung nichts ändern, dass Vertreter des Zentralrats der Jesiden den Vater im Februar 2016 in einem griechischen Flüchtlingslager ausfindig machten. Denn der Moment des Glücks hat sich seither in eine lange Phase des Frusts verwandelt.

Bis heute ist es dem Vater nicht gestattet, seinem Sohn nachzufolgen und nach Deutschland zu reisen. Die deutschen Regeln für den Familiennachzug nach Deutschland sehen selbst in einem so speziellen Fall vor, dass zwar Erwachsene ihre Ehepartner und ihre Kinder nachholen dürfen, nicht aber die Kinder ihre Eltern.

Auch der Zentralrat der Jesiden hat es bislang nicht geschafft, an der Hürde etwas zu ändern. Seine Vertreter sind zwar immer wieder auf herzliches Bedauern gestoßen, aber haben bis heute keine Behörde gefunden, die pragmatisch den Weg geöffnet hätte, um das Problem zu lösen. Als Reaktion darauf verließ der Vater das griechische Lager und versuchte, sich über Bulgarien nach Deutschland durchzuschlagen. Das aber führte ihn nicht nach Baden-Württemberg, sondern in ein bulgarisches Gefängnis. Illegaler Grenzübertritt steht dort unter Strafe, da sei nichts zu machen, sagt Holger Geisler, Sprecher des Zentralrats.

Keiner weiß, wie es in der Seele des Kindes aussieht

So hängt der Fall derzeit fest, mit der Folge, dass bei dem kleinen Jungen bis heute keine Therapie anschlägt. Solange er nicht spreche, so Geisler, "weiß keiner, wie es in dieser Seele aussieht". Dabei gibt es die Chance, den Fall zu lösen. Das räumten am Freitag selbst Experten des Bundesinnenministeriums ein. Dort hieß es, in einem "Härtefall des Härtefalls" gebe es für das Land wie auch den Bund die Möglichkeit von Sondergenehmigungen. Allerdings müsste der Vater dazu in seinem Herkunftsland einen Antrag stellen. Nur: Wer in Bulgarien im Gefängnis sitzt, kann kaum im nordirakischen Erbil ein Schriftstück abgeben.

Immerhin: Am Freitagabend hieß es in Stuttgart, vielleicht sei in dem Fall doch noch was möglich.

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Quelle:
SZ vom 29.10.2016
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