Die erste Erfolgsmeldung stammt vom 26. August. Damals berichtete die Bundespolizei, ein 22 Jahre alte Pakistaner sei ohne Papiere in einem Regionalzug von Kufstein nach Rosenheim festgenommen worden. Dass er in Griechenland bereits 2017 Asyl beantragt hatte, fanden die Polizisten durch einen Abgleich seiner Fingerabdrücke mit der europäischen Datenbank Eurodac heraus. Der Pakistaner wurde den Angaben zufolge direkt zum Münchner Flughafen gebracht und in ein Flugzeug nach Griechenland gesetzt.
Die Zurückweisung basiert auf dem Abkommen der Bundesregierung mit Griechenland vom 17. August; zuvor war ein ähnlicher Deal mit Spanien geschlossen worden, der seit 15. September in Kraft ist. Es geht dabei darum, dass Schutzsuchende, die in diesen Ländern bereits einen Asylantrag gestellt haben, von der deutsch-österreichischen Grenze in einem beschleunigten Verfahren zurückgeschickt werden. Über ein Abkommen mit Italien wird noch verhandelt. Der Streit um die Zurückweisungen hätte im Frühsommer fast die Koalition gesprengt.
Nun gibt es eine allererste Zwischenbilanz: Die Bundespolizei hat an der Grenze zu Österreich innerhalb eines Monats zwei Asylbewerber auf Grundlage der neuen Vereinbarung mit Griechenland abgewiesen. Nach Spanien wurde bis zum 20. September niemand zurückgeschickt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg hervor. Deren Reaktion ist wenig überraschend: "Es ist an Absurdität kaum noch zu überbieten, wie viel Energie diese Bundesregierung in die Verhandlung bilateraler Abkommen steckt, die nicht den geringsten Nutzen entfalten."
Laut Bundesregierung wurde im gleichen Zeitraum 78 Menschen die Einreise gestattet, die bereits in einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz einen Asylantrag gestellt hatten. Darunter waren 28 Menschen, die in Italien Schutz verlangt hatten, sowie 22 Ausländer mit Antrag auf Asyl in Österreich. Die Polizei registrierte auch elf Menschen, die zwar in Griechenland schon einen Antrag gestellt hatten, aufgrund bestimmter Kriterien aber dennoch einreisen durften.
Seehofer hatte ursprünglich alle Asylsuchenden zurückweisen wollen, die in der EU schon registriert sind. Ihre Zahl ist weitaus höher als die Zahl der Menschen, die schon einen Antrag gestellt haben. Er konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.