Finanzkrise:Sparen! Sparen! Sparen?

Wo soll der Staat sparen? Bei Kindern, Rentnern oder Hartzern? In Zeiten der Krise geht es darum, den Haushalt zu sanieren und den Beitrag der Zahlungskräftigen zu nutzen. Das ist Ausdruck rechtschaffenen Wirtschaftens.

Heribert Prantl

Wo soll der Staat sparen? Bei den Kindern, den Rentnern oder den Hartzern? Bei den Alten oder bei den Jungen? Soll er bei den Kindergärten sparen, bei den Universitäten, beim Straßenbau oder bei der Bundeswehr? Die Spardebatte hat begonnen - und Politiker gehen beim Sparen mit merkwürdigem Beispiel voran.

Kinderdienst: Euro-Laender wollen Griechen im Notfall helfen

Die Spardebatte hat begonnen - und Politiker gehen beim Sparen mit merkwürdigem Beispiel voran.

(Foto: ddp)

Zuvorderst der Bundespräsident. Horst Köhler spart sich das Nachdenken; er schwadroniert beim Besuch der deutschen Soldaten in Afghanistan von der Freiheit der Handelswege, die militärisch verteidigt werden müssten. Die Bundeskanzlerin hat das Sparen auch begonnen: Sie hat es sich erspart, der Bevölkerung die Milliardenhilfen für Griechenland und den Euro plausibel zu erklären. Und der FDP-Chef Westerwelle erspart es sich rundweg, sein Reden und Denken der Wirtschafts- und Finanzkrise anzupassen; er spricht im Präsens und denkt im Imperfekt. Kurzum: In Zeiten größter Herausforderungen zeigt das Spitzenpersonal des Staates intellektuelle Sparsamkeit. Damit kommt das Land nicht weit.

Die Politik braucht konzeptionelle Kraft und fiskalische Phantasie: Man kann sich jede Spardebatte sparen, wenn nicht zugleich eine Steuerdebatte geführt wird. Nein, keine Debatte über eine Mehrwertsteuererhöhung; etwas Falscheres und Ungerechteres als die Erhöhung dieser Massensteuer könnte man dem Land und der Konjunktur kaum antun. Es muss um Vermögensteuern gehen, Reichensteuern, Erbschaftsteuern, Transaktionssteuern und Gewinnsteuern, also um die Realisierung des Verfassungssatzes "Eigentum verpflichtet". Wenn die Politik den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz streicht, Bibliotheken zusperrt, an der Altenpflege spart, wenn sie auch noch den Armen den Gürtel enger schnallt, ohne zuvor den Spitzenreichtum der Gesellschaft abzuschöpfen - dann spielt sie russisches Roulette mit dem inneren Frieden.

Deutschland leistet sich ein Steuersystem, das es sich nicht mehr leisten kann: Es betreibt nämlich Reichtumspflege. Vornehmlich die Arbeitnehmer, also Arbeiter und Angestellte, finanzieren den Staat. Der Gesetzgeber des letzten Jahrzehnts hat den Staat in einen Lohnsteuerstaat verwandelt; der deutsche Staat ist ein Arbeitnehmer-Schröpfer. Im Jahr 2008 machten die Steuern vom Einkommen 41,6 Prozent der Gesamteinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden aus.

Die Bundesrepublik ist ein Niedrigststeuerland

Der Faktor Arbeit wird in Deutschland deutlich stärker mit Steuern und Sozialabgaben belastet als in anderen OECD-Ländern, noch dazu mit unsozialem Gefälle: denn die Belastung bei alleinstehenden Geringverdienern und Alleinerziehenden fällt besonders hoch aus. Privater Reichtum trägt dagegen zur Finanzierung des Gemeinwesens beschämend wenig bei. Die Vermögensteuer ist seit 13 Jahren abgeschafft. Die Erbschaftsteuer ist nahezu eine Bagatellsteuer, ihr Aufkommen rückläufig; ihre Erhöhung wurde verhindert, indem man den Normalbürgern eine unsinnige Angst davor machte, die Steuer würde dann das Haus der Oma auffressen. Eine Reichensteuer wurde als Neidsteuer diskreditiert.

Und so ist die Bundesrepublik im internationalen Vergleich ein Niedrigststeuerland für Wohlhabende. Vermögensbezogene Steuern (Grund-, Erbschaft-, Schenkung- und Vermögensteuern) erbringen in Deutschland nur ein Aufkommen von 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, mit sinkender Tendenz. Im EU-Schnitt sind es 2,1 Prozent, in den USA 3,1 Prozent, in Frankreich 3,5 Prozent; und in Großbritannien 4,6 Prozent, also das Fünffache dessen, was in Deutschland abgeschöpft wird. Wenn deutsche Vermögen genauso hoch besteuert würden, wie das im Schnitt die anderen EU-Länder tun, könnte der Fiskus Mehreinnahmen von 25 Milliarden Euro jährlich erzielen.

Kaum ein Satz des Grundgesetzes ist von der legislativen und fiskalischen Realität weiter entfernt als derjenige, der den Reichtum verpflichtet. Das Verfassungsgericht hat, entgegen vielfacher politischer Behauptung, 1995 nicht die Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt, sondern deren Erhebungsmethode. Nicht die Besteuerung der großen Vermögen ist also verfassungswidrig (zuletzt, in den neunziger Jahren, waren drei von 100 Personen betroffen), sondern das Lamento, das sich in den vergangenen Jahren dagegen erhoben hat. Die politischen Bedenken gegen soziale Belastungen steigen ganz offensichtlich mit dem sozialen Status der zu Belastenden. Geht es den Reichen gut, ginge es der Wirtschaft und damit allen gut, wurde den Bürgern weisgemacht. Das Ergebnis: Die Schere zwischen Arm und Reich ist viel größer geworden, die Massenkaufkraft gesunken - und das Spekulieren mit dem Reichtum hat zur Krise geführt.

Gäbe es eine Steuer auf die Ausreden, mit denen der staatliche Zugriff auf privaten Reichtum bisher abgelehnt worden ist, ließe sich damit ein großes Konjunkturpaket finanzieren.

In Zeiten der Großkrise geht es nun nicht darum, die ideologischen Schlachten alter Tage nachzuspielen. Es geht darum, den Haushalt zu sanieren und das Gemeinwesen zu stabilisieren - und dabei den kräftigen Beitrag der Zahlungskräftigen zu nutzen. Der staatliche Zugriff auf Kapitalien ist kein linkes Abenteuer, sondern Ausdruck rechtschaffenen Wirtschaftens, also Pflicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: