Finanzielle Zuwendungen in der Politik:Wer wie viel an Parteien spenden darf

Fast 700.000 Euro hat die CDU von der Familie Quandt erhalten - das Timing war denkbar schlecht, die Empörung ist groß. Doch in welcher Höhe dürfen Parteien Spenden eigentlich annehmen? Und wann genau müssen sie die Beträge offenlegen? Die wichtigsten Antworten.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Den Zeitpunkt für eine Spende kann sich eine Partei natürlich nicht aussuchen. Aber wenn es um 690.000 Euro geht, hätte sich die BMW-Familie Quandt vielleicht doch mit Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel absprechen sollen, ob es gerade passt - so kurz nach den Brüsseler Entscheidungen über laxere CO2-Grenzwerte für Autos.

Denn die deutsche Bundesregierung war an dem Beschluss nicht ganz unbeteiligt. Naja, andererseits, was kratzt es Merkel. Sie hat gerade die Wahl mit 42 Prozent gewonnen. Die Höhe der Spende ist durchaus beträchtlich. Jeweils 230.000 Euro haben die drei verwandten BMW-Großaktionäre Susanne Klatten, Stefan Quandt und Johanna Quandt der CDU überwiesen. Es waren die größten Einzelspenden in diesem Jahr.

Nach oben gibt es keine Grenze

Die Regeln sind klar und im Parteiengesetz festgelegt: Seit 2010 müssen Spenden von mehr als 50.000 Euro unverzüglich dem Bundestag angezeigt und von diesem umgehend veröffentlicht werden. Alles was darunter liegt, muss in den Rechenschaftsberichten der Parteien einmal im Jahr aufgelistet werden. Hier liegt die Grenze bei 10.000 Euro.

Passiert das nicht, drohen empfindliche Strafen. Die Parteien müssen in der Regel etwa den doppelten Betrag der nicht veröffentlichten Spende an den Bundestag überweisen. Mit der Veröffentlichung können sich die Parteien aber trotzdem Zeit lassen. Die Rechenschaftsberichte erscheinen in der Regel erst eineinhalb Jahre nach dem Jahresabschluss.

Nach oben gibt es keine Spenden-Begrenzung. Jeder darf spenden, was das Bankkonto hergibt. Im Jahr 2011 etwa verzeichneten die Parteien Großspenden über 50.000 Euro von zusammen 2,3 Millionen Euro. Ein Großteil ging mit 460.000 Euro an die CSU. CDU und SPD nahmen jeweils 260.000 Euro ein, die FDP 205.000 Euro. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) durfte sich über eine Einzelspende in Höhe von 115.000 Euro freuen. Die Grünen bekamen 60.000 Euro. Mehr Geld gibt es, wenn es um etwas geht, wenn zum Beispiel Bundestagswahlen anstehen. Im Wahljahr 2009 stieg die Summe der Groß-Spenden so auf sechs Millionen Euro.

Der Anteil der Spenden an den Gesamteinnahmen ist dabei relativ gering. Im Jahr 2011 etwa haben die im Bundestag vertretenen Parteien zusammen 433 Millionen Euro eingenommen. Davon waren 62 Millionen Euro Spenden.

"Rekord-Spender" gab sein Geld einer anderen Partei

Jeden Spenden-Euro versüßt der Staat übrigens mit 0,38 Cent, die noch oben drauf kommen. Allerdings ist das bei 3300 Euro gedeckelt. Liegt die Spende darüber, gibt es kein Extrageld. Überdies subventioniert der Staat Parteispenden durch das Steuerrecht, da diese steuerlich geltend gemacht werden können. Ein Spender kann bis zu 1650 Euro im Jahr angeben. Die Hälfte davon wird ihm angerechnet, und mindert seine Einkommensteuerschuld.

Die Spenden der Quandt-Familie sind natürlich um ein Vielfaches höher. Aber den Rekord hält ein ehemaliger Bergmann aus Moers. Michael May spendete zwischen 2005 und 2008 insgesamt 2,5 Millionen - und zwar an die schon erwähnte Splitterpartei MLDP. Weil "die sich in sozialen Kämpfen an die Seite der Arbeiter stellt". Und zwar "ohne wenn und aber". Das Geld stammt aus einer Erbschaft.

Keine Spenden aus dem Ausland

Spenden dürfen alle Einzelpersonen, Unternehmen und Verbände. Es gibt aber Einschränkungen. Kein Geld dürfen Parteien annehmen von Körperschaften öffentlichen Rechts, wie etwa ARD, ZDF oder den Kirchen.

Auch Zuwendungen von Landtags- und Bundestagsfraktionen oder politischen Stiftungen sind tabu. Untersagt sind ebenfalls Spenden aus dem Ausland, es sei denn, sie kommen von deutschen Unternehmen, liegen unter 1000 Euro oder gehen an Parteien, die nationale Minderheiten vertreten, wie etwa der Südschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein vertritt.

Parteispenden dürfen auch nicht von Berufsverbänden angenommen werden oder von Unternehmen, an denen der Staat Anteile von mehr als 25 Prozent hält. Anonym bleiben dürfen Spender nur bis zu einer Grenze von 500 Euro. Und natürlich dürfen Spenden nicht angenommen werden, wenn dafür eine Gegenleistung erwartet oder belohnt wird, wie jetzt manche im Zusammenhang mit der Quandt-Spende und der zeitlich nahen Entscheidung über Abgasgrenzwerte für Autos vermuten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: