Festnahme wegen Brandstiftung:CIA-Opfer Masri in Psychiatrie eingewiesen

Drei Jahre nach seiner Freilassung aus afghanischer Gefangenschaft ist das CIA-Entführungsopfer Masri in die Psychiatrie eingewiesen worden. Am frühen Donnerstagmorgen hatte Masri versucht, eine Filiale der Großhandelskette Metro in Neu-Ulm in Brand zu setzen.

Nicolas Richter und Helmut Kerscher

Der Deutsch-Libanese Khaled el-Masri ist am Donnerstag in Neu-Ulm wegen des dringenden Verdachts der Brandstiftung festgenommen worden. Nach Polizeiangaben verursachten Ruß und Löschwasser in einer Filiale der Großhandelskette Metro einen Sachschaden in Höhe von 500.000 Euro.

Khaled el Masri

Wegen dringenden Tatverdachts verhaftet: Khaled el Masri

(Foto: Foto: dpa)

Masri hatte sich im April mit der Metro-Filiale wegen eines defekten Elektrogeräts gestritten, das er dort erworben hatte. Nach der Brandstiftung am Donnerstagmorgen wurde er noch in der Nähe des Tatorts festgenommen.

Ein Richter in Memmingen befand, dass Masri womöglich nicht schuldfähig war und erließ einen Unterbringungsbefehl für ein Bezirkskrankenhaus, in dem Masri nun psychiatrisch betreut werden soll. Sein Rechtsanwalt Manfred Gnjidic sagte: "Er musste Straftäter werden, um die Therapie zu bekommen, die ihm als Opfer seit Jahren zustand."

Gnjidic hatte sich seit geraumer Zeit um eine Psychotherapie für Masri bemüht, der Anfang 2004 als Unschuldiger von der CIA nach Afghanistan entführt und dort monatelang verhört worden war. Ende April bat Gnjidic sogar Bundeskanzlerin Merkel darum, eine Therapie für Masri zu veranlassen, "da andernfalls die Angelegenheit nicht mehr zu kontrollieren sein wird".

Das Kanzleramt forderte daraufhin die Bayerische Staatsregierung vor einer Woche dazu auf, Masri zu helfen. Der Brief des Anwalts lese sich wie ein "verzweifelter und dringlicher Hilferuf".

Das Bundesverfassungsgericht hat die Telefonüberwachung des Anwalts Gnjidic unterdessen für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. Die Abhöraktion verletze sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwalts, entschied eine Kammer des Zweiten Senats.

Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München eine später vom Landgericht bestätigte Überwachung von Telefon, Fax und zwei Handys des El-Masri-Anwalts an. In der Begründung hieß es, wegen der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall müsse damit gerechnet werden, dass sich die Entführer telefonisch bei el-Masri oder seinem Anwalt meldeten.

Diesem Argument vermochte das Bundesverfassungsgericht nichts abzugewinnen. Die Abhöraktion habe zwar dem legitimen Zweck der Aufklärung und Verfolgung einer schweren Straftat gedient, hieß es in dem Beschluss. Die Verfassungsbeschwerde sei aber schon deshalb begründet, weil die Wahrscheinlichkeit äußerst gering gewesen sei, dass sich der oder die Entführer so lange nach der Tat bei dem Anwalt meldeten. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten sei ein so schwerwiegender Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt gewesen.

Es sei "nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar 2006 zu erwarten gewesen wäre". Darüber hinaus betonte Karlsruhe die herausgehobene Bedeutung der unkontrollierten Berufsausübung eines Rechtsanwalts zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Deshalb hätten hier die Eingriffsvoraussetzungen besonders sorgfältig beachtet werden müssen (Az: 2 BvR 2151/06).

Das Bayerische Justizministerium hatte die Verfassungsbeschwerde in einer Stellungnahme als unbegründet bezeichnet.

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