Süddeutsche Zeitung

Bundesjustizministerium:Gesetz gegen "Feindeslisten"

Walter Lübcke stand auf einer "Feindesliste" von Rechtsradikalen, bevor er ermordet wurde. Nun will der Bund das Verbreiten solcher Listen unter Strafe stellen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will das Verbreiten sogenannter Feindeslisten unter Strafe stellen. Das Justizministerium hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf präsentiert. Darin heißt es, die bestehenden Vorschriften würden "das Phänomen der ,Feindeslisten' regelmäßig nicht oder nur teilweise" erfassen, mit dem neuen Straftatbestand solle diese "Schutzlücke" geschlossen werden.

Das Justizministerium reagiert damit auf Fälle wie den Mord an Walter Lübcke. Der Kasseler Regierungspräsident war auf der Terrasse seines Hauses erschossen worden - sein Name stand auf einer Feindesliste von Rechtsradikalen. Derartige Listen würden "zu einer erheblichen Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Betroffenen" führen, heißt es in dem Entwurf des Ministeriums. Mit den Listen würde den betroffenen Personen und der Öffentlichkeit die subtile Botschaft vermittelt, "dass die Datenveröffentlichung zu Straftaten gegen die Betroffenen führen könnte". Die Art und Weise der Veröffentlichung könne außerdem die Bereitschaft Dritter, Straftaten zu begehen, wecken oder fördern.

Diese Wirkung der Listen werde "durch die Täter meist in Kauf genommen oder mit der Veröffentlichung sogar bezweckt", schreibt das Bundesjustizministerium. Es schlägt deshalb vor, das Strafgesetzbuch um einen Paragrafen 126a zu ergänzen.

Wer personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Weise verbreitet, "die geeignet ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen", soll künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Für den Fall, dass es sich um nicht allgemein zugängliche Daten handelt, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen.

Der Gesetzentwurf des Justizministeriums soll im März vom Kabinett beschlossen und dann in den Bundestag eingebracht werden.

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