Als sie die Leiche aus der Donau zogen, damals, im März 2009, konnten sie keine Anzeichen für einen gewaltsamen Tod feststellen. Das war insofern erstaunlich, als das Landgericht Ingolstadt rechtskräftig festgestellt hatte, wie der Landwirt Rudolf Rupp zu Tode gekommen sei: von Angehörigen erschlagen, zerstückelt, an die Hofhunde verfüttert. Es gab Geständnisse, aber nun gab es eine Leiche, die es nach den Erkenntnissen der Justiz nicht geben sollte. Das Urteil war falsch, die Angeklagten wurden seither freigesprochen.
Der haarsträubende Fall des Bauern Rupp findet sich in fast jeder Aufstellung spektakulärer Fehlurteile. Jedes dieser Urteile versetzt dem Vertrauen in die Justiz einen Tiefschlag, auch, weil der Mensch kaum je einer institutionellen Macht so ausgeliefert ist wie auf der Anklagebank, wenn man vom Operationstisch einmal absieht. Es lassen sich lange Listen aufstellen.
Der Fall Peggy: Der vermeintliche Mörder hatte ein Geständnis abgelegt, das sich im Wiederaufnahmeprozess als falsch erwies. Offenbar hatte der geistig behinderte Angeklagte den suggestiven Fragen der Ermittler nachgegeben. Oder Michael M.: Zwölf Jahre eingesperrt wegen Mordes an seiner Hauswirtin, Freispruch 1996 - ein Serienmörder hatte die Tat gestanden. Oder, neun Jahre davor: Holger G., als Kindsmörder 16 Jahre in Haft, wird rehabilitiert; er war zur Tatzeit beim Zahnarzt.
Das Problem ist: Solche Listen besagen zunächst einmal nur, dass Fehler geschehen sind. Fehler mit gravierenden Folgen, gewiss - aber die interessantere Frage ist: Sind das schlimme, aber unvermeidbare Ausreißer im Massengeschäft der Justiz? Oder steckt der Mangel im System?
Der Zeuge ist das maximale Risiko für die Wahrheit
Jedes vierte Strafurteil sei ein Fehlurteil, schätzt Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof. Das wäre ein horrender Befund, doch einen handfesten Beleg für die Zahl gibt es nicht. Aber schon die statistische Lücke ist ein kleiner Skandal. 2013 wurden 1682 Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Die Erfolgsquote wäre ein Indikator für die Fehleranfälligkeit der Justiz - doch es gibt keine Zahlen.
Die größte Fehlerquelle sind Irrtümer von Zeugen bei der Identifizierung Verdächtiger, sie machen 72 Prozent der Fehlurteile aus. Das behauptet das amerikanische "Innocence Project", das Verurteilungen anhand nachträglicher DNA-Analysen falsifiziert hat. Aber auch ohne Statistik weiß jeder Praktiker: Der Zeuge ist das maximale Risiko für die Wahrheit. Die Erinnerung ist verblasst oder überlagert von anderen Erlebnissen, beeinflusst durch Presseberichte, verzerrt durch Vorurteile. Diese Erkenntnis hat den Siegeszug der Kriminaltechnik begünstigt.
Aber auch Falschgeständnisse kommen häufiger vor, als man annehmen möchte. Die wegweisende Studie "Fehlerquellen im Strafprozess" von Karl Peters aus dem Jahr 1970 sieht dort die Ursache für sieben Prozent der Fehlurteile; das "Innocence Project" geht sogar von 27 Prozent aus. Mag sein, dass dies dem anders strukturierten US-Rechtssystem geschuldet ist, noch interessanter ist indes Folgendes: Laut "Innocence Project" steigt bei "Kapitaldelikten" wie Mord und Totschlag der Anteil der Falschgeständnisse auf 64 Prozent.
Das deutet auf ein grundlegendes Problem hin, wie die Rechtsprofessorin Petra Velten aus Linz kürzlich bei einer Strafrechtstagung erläutert hat. In diesen Fällen würden in den USA oft Profiler eingesetzt, die eine Tat-Hypothese entwickelten - eine Hypothese, die in den Vernehmungen dann "hereingefragt" werde. Man glaubt zu wissen, wie es war. Und fragt so lange, bis man die Bestätigung hat. Auch im Fall Peggy hatte ein Profiler eine Tatversion formuliert.