FDP-Fraktion und die Landtagswahlen:Wahlkampf an der Grenze zur Illegalität

Betreibt die FDP Wahlkampf mit unfairen Mitteln? Ziemlich dreist erscheint jedenfalls ein Image-Spot der liberalen Bundestagsfraktion, der jetzt in NRW-Kinos zu sehen ist. Das rieche nach illegaler Wahlwerbung, finden die Grünen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die FDP-Bundestagsfraktion in diesem Wahlkampf unangenehm auffällt.

Thorsten Denkler, Berlin

Fünf Uhr morgens, irgendwo in Deutschland. Hügellandschaft, links ein Strommast, rechts im Bild schimmert ein Fluss in der aufsteigenden Morgenröte. So beginnt ein Spot der FDP-Bundestagsfraktion, der derzeit Kinogänger unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein für die liberale Sache begeistern soll. Fröhliche Musik, glückliche Menschen - und immer wieder Schlagworte, blaue Schrift auf liberal-gelbem Grund: "Ideen", "Neugier", "Chancen". Dazu ist eine Sängerin im Gute-Laune-Dur zu hören: "Smile can make you feel OK!"

An sich ein harmloses Image-Filmchen, das keiner weiteren Beachtung bedürfte - wenn nicht in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gerade der Wahlkampf toben würde. Für Wahlwerbung nämlich dürfen die Fraktionen im Bundestag ihr vom Steuerzahler zur Verfügung gestelltes Geld nicht einsetzen. So will es das Parteiengesetz. Sie sind sogar gehalten, den Anschein zu vermeiden, aktiv in Wahlkämpfe einzugreifen.

Die hierfür notwendige Sensibilität lässt der 60-Sekunden-Spot auf den ersten Blick nicht erkennen. Erst ab Sekunde 47 werden ein paar vage Punkte aufgelistet, die "wir für Sie erreicht haben". Dass hinter dem "wir" die Bundestagsfraktion der FDP steckt, lässt sich mit geübtem Auge erst in den letzten vier Sekunden nachvollziehen.

Schon das zweite Mal

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundestagsfraktion der FDP unangenehm mit anrüchiger Wahlkampfhilfe auffällt. Wie von den liberalen Wahlkämpfern bestellt, flatterten den Wählern in NRW und Schleswig Holstein erst kürzlich Info-Broschüren des FDP-Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle in ihre Briefkästen. Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit, ob es in diesem Fall einen Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung geben könnte.

Der Parteienforscher Martin Morlock hatte dazu schon eine eindeutige Position formuliert. In einem Gutachten für die Grünen schreibt er, dass über die Postwurfsendung "das klare Urteil der Unzulässigkeit zu fällen ist".

Träfe das zu, dann könnte das empfindliche Folgen für die FDP haben: Die Wahlkampfhilfe müsste nach dem Gesetz als "unzulässige Spende" bewertet werden. Die Partei müsste als Strafe den dreifachen Betrag der Kosten für die Broschüre an die Bundestagsverwaltung abführen.

Ähnliches dürfte wohl auch für den Kinospot gelten, dessen Informationsgehalt gegen Null tendiert. "Fraktionen dürfen nur über ihre Arbeit informieren", sagt Morlock. Für den Parlamentsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, ist dieser Kinospot "mehr als nur grenzwertig. Das riecht alles nach Wahlwerbung".

In einem Brief an den Spitzenkandidaten der FDP in NRW, Christian Lindner, sowie Daniel Bahr, den FDP-Landesvorsitzenden, beschweren sich die NRW-Grünen, "von einem fairen Wettbewerb" könne nicht mehr gesprochen werden.

In der FDP-Fraktion wird das völlig anders gesehen. Die Vorwürfe seien "haltlos und allein der Wahlkampftaktik und -strategie von Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen geschuldet", entgegnet FDP-Parlamentsgeschäftsführer Jörg van Essen. Es sei Pflicht der Fraktion "die Bürgerinnen und Bürger über unsere Arbeit im Deutschen Bundestag auch durch die direkte Ansprache zeitnah und fortlaufend zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten".

Spot und Broschüre seien Bestandteil der "lange geplanten, ganzjährigen, deutschlandweiten" Informationskampagne www-freiheit-bewegt.de, die mit dem Bundesparteitag gestartet wurde, erklärt van Essen.

Er verweist auf ein eigenes Gutachten des Tübinger Rechtsprofessors Martin Nettesheim. Der habe anders als Morlock festgestellt, dass die aktuelle Informationskampagne "eine zulässige öffentlichkeitswirksame Maßnahme" im Sinne des Abgeordnetengesetzes sei.

Was für ein Zufall

Es soll also nur Zufall sein, dass die Spots seit dem "26. April 2012 bundesweit für zwei Wochen in ausgewählten Kinos zu sehen sind", wie es in einer Beschreibung der Kampagne heißt. Also mitten in den heißen Phasen der Wahlkämpfe in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Der aktuelle Spot dürfte am 10. Mai zum letzten Mal in den Kinos zu sehen sein - drei Tage vor der wichtigen Wahl im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Zumindest ist das Zeitfenster nicht gerade sensibel gewählt. Die Spots hätten nämlich durchaus storniert werden können. "Üblich ist eine kostenlose Stornierungsfrist von vier Wochen, sagt Torsten Rossow von der Berliner Agentur "Kinomakler", die seit 18 Jahren bundesweit Kinowerbung im Auftrag ihrer Kunden platziert.

Wenn es um andere Parteien geht, nehmen es die Liberalen selbst sehr genau. Im Berlin-Wahlkampf hatte sich Jörg van Essen über den Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele aufgeregt. Der hatte in einem Schreiben mit dem Bundesadler im Briefkopf den Bürgern seines Kreuzberger Wahlkreises empfohlen, die grünen Kandidaten für das Abgeordnetenhaus zu wählen. Van Essen hielt das damals für "unzulässige Vermischung der Tätigkeit eines Abgeordneten mit Wahlwerbung".

Am Ende hatte die Bundestagsverwaltung an Ströbeles Verhalten nichts auszusetzen. Van Essen aber darf sich fragen lassen, was an dem Imagespot jetzt besser sei.

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