Familienrecht:Eltern haben Umgangspflicht

Ein getrennt lebender Vater ist auch gegen seinen Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn es dem Kindeswohl dient. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Die Richter verurteilten damit einen Vater zum Kontakt mit seinen drei Jungen aus erster Ehe. Deren Mutter hatte 2019 ein Umgangsverfahren eingeleitet, da die Kinder den Vater vermissen würden. Das Amtsgericht verpflichtete ihn dazu, die Söhne einmal im Monat tagsüber und in den Ferien zu treffen. Der Mann dagegen gab an, unter enormem Druck zu stehen. Er habe ein neugeborenes Kind, arbeite bis zu 120 Stunden wöchentlich und schlafe nur drei bis vier Stunden täglich. Das OLG wies die Beschwerde zurück. Kinder hätten ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Mithin hätten Eltern auch eine gesetzliche Verpflichtung dazu (AZ 3 UF 156/20).

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