Familienpolitik:Mehr fürs Kind

News conference presenting the 'Children's Report 2020' in Berlin

Ministerin Giffey sieht ein „wichtiges familienpolitisches Signal“.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/Pool/Reuters)

Mit einer Erhöhung des Kindergelds und des Freibetrags sollen Eltern finanziell entlastet werden. Ministerin Giffey spricht von einem wichtigen Signal.

Das Kindergeld soll im kommenden Jahr um 15 Euro pro Monat steigen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien auf den Weg. Darin enthalten ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von derzeit 7812 auf 8388 Euro. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, Ziel sei es, Familien und Kinder zu stärken. Die Familien werden nach seinen Angaben um insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich entlastet. Stimmt der Bundestag zu, wird das Kindergeld damit in dieser Wahlperiode zum zweiten Mal angehoben. 2019 stieg es auf die derzeit 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Vom 1. Januar 2021 an soll die Leistung auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind angehoben werden. Für das dritte Kind soll es ab dann 225 Euro pro Monat geben, für jedes weitere 250 Euro.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) nannte die Erhöhung ein "wichtiges familienpolitisches Signal", das sich in eine Vielzahl von Maßnahmen einreihe. Dabei verwies sie auf die im März 2019 beschlossenen Änderungen beim Kinderzuschlag, den Familien mit kleinen Einkommen erhalten. Sie können seitdem 185 Euro pro Monat zusätzlich zum Kindergeld bekommen. Zudem sollen durch die Änderungen vor allem Alleinerziehende stärker von der Leistung profitieren. Giffey zufolge hat sich die Zahl der Kinder, für die Eltern den Zuschlag erhalten, in der ersten Jahreshälfte von 300 000 auf 800 000 fast verdreifacht. Der Zuschlag helfe, Kinderarmut entgegenzuwirken, sagte Giffey.

Der Kinderbonus von 300 Euro soll im September und Oktober ausgezahlt werden

Familien erhalten in diesem Jahr zudem einen Bonus in Höhe von 300 Euro pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Die Prämie ist Teil des Konjunkturpakets zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise. Der Kinderbonus soll Giffey zufolge im September und Oktober ausgezahlt werden. Mit dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetz, über das der Bundestag noch beraten muss, soll auch der steuerliche Grundfreibetrag auf 9 696 Euro (derzeit 9408 Euro) steigen. Das gleiche gilt für den Höchstbetrag beim Geltendmachung von Unterhaltsleistungen. Zudem sieht der Gesetzentwurf Aktualisierungen zum automatisierten Einbehalt der Kirchensteuer bei Kapitalerträgen vor.

Auch Menschen mit Behinderung sollen steuerlich entlastet werden. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, mit dem die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten vereinfacht werden - etwa beim Nachweis bestimmter Fahrtkosten. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, sprach von einer Frage der Steuergerechtigkeit. Viele Betroffene hätten wegen ihrer Behinderung höhere Aufwendungen. "Durch Steuererleichterungen werden diese abgemildert." Die konkrete Höhe des Pauschbetrags ist weiterhin vom Grad der Behinderung abhängig. Zudem müssen noch Bundestag und Bundesrat die Neuregelung bestätigen.

Darüber hinaus soll die Pflege von Angehörigen steuerlich stärker begünstigt werden als bisher. Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen soll den Plänen zufolge auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1100 Euro gewährt. Dank Pauschbeträgen können bestimmte Summen pauschal von der Steuer abgesetzt werden, ohne dafür Belege vorweisen zu müssen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: