Familiennachzug:16-jähriger Syrer darf seine Familie nach Deutschland holen

Familiennachzug von Flüchtlingen

Viele Flüchtlinge lassen ihre Angehörigen zurück oder werden auf der Flucht von ihren Familien getrennt.

(Foto: dpa)

Nach jahrelangem Rechtsstreit gibt ein Gericht dem jungen Flüchtling recht. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für andere Familien werden.

Von Bernd Kastner

Erstmals hat das Verwaltungsgericht Berlin das Auswärtige Amt verurteilt, aus humanitären Gründen einer syrischen Familie ein Visum auszustellen, um zu ihrem kranken Sohn und Bruder nach Deutschland zu reisen. Dieser war 2015 als 14-Jähriger geflohen, hatte aber nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen.

Für Flüchtlinge mit diesem Status ist der Familiennachzug seit knapp zwei Jahren ausgesetzt, über die mögliche Verlängerung wird seit Monaten politisch heftig gerungen. Es gibt parallel auch die Möglichkeit des Nachzugs aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen. Diesen Weg ebnet das Berliner Gericht der Familie. Das Urteil wird auch rechtskräftig werden.

Zunächst wollte das Haus von Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) die Familienzusammenführung weiterhin verhindern und in die nächste Instanz gehen. Am Freitagabend hieß es dagegen aus dem Auswärtigen Amt, dass man keine Berufung einlege. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Gabriel selbst entschieden, die zur Fristwahrung bereits eingelegte Berufung zurückzuziehen.

Nur 66 Visa aus humanitären Gründen im Jahr 2017

Für alle Visaverfahren, die gerichtlich geklärt werden müssen, ist das Verwaltungsgericht in Berlin zuständig, da dort das Auswärtige Amt seinen Sitz hat. Die aktuelle Entscheidung beruht auf der Härtefallklausel, die in Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes verankert ist. Von Befürwortern des Nachzugstopps wird dieser Weg gerne als Argument angeführt, dass in Ausnahmefällen der Nachzug auch zu subsidiär Geschützten möglich sei.

Dies relativiert allerdings die Rechtsanwältin Adriana Kessler: An ein Visum zu gelangen sei für die Betroffenen äußerst schwierig, da die Vergabe sehr restriktiv gehandhabt werde. In diesem Jahr seien erst 66 Visa aus humanitären Gründen vergeben worden, berichtet Kessler. Sie leitet als Geschäftsführerin den in Berlin ansässigen Verein Jumen. Er kämpft auf juristischem Wege für den Familiennachzug und betreut, wie auch in diesem Fall, einzelne Klagen. Sein Ziel ist, mittels strategischer Prozessführung durch höchstrichterliche Entscheidung den Nachzugsstopp zu kippen.

Die Richter sehen das Kindeswohl akut gefährdet

An dieser derzeit bis März 2018 befristeten Regelung hat das Verwaltungsgericht Berlin zwar nichts auszusetzen. Im Fall der Familie des jetzt 16-jährigen Syrers aber widerspricht das Gericht dem Auswärtigen Amt, das kein Visum vergeben wollte: Diese Weigerung sei "rechtswidrig". Die Richter sehen das Kindeswohl "erheblich und akut gefährdet", deshalb sei es "zwingend geboten", die Familie rasch zu vereinen. Der Jugendliche sei durch die Trennung enorm belastet. Er sei psychisch krank, leide wohl unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und Depression.

Den Jugendlichen plagten Schuldgefühle, er mache sich große Sorgen um seine Familie, Hoffnungslosigkeit und Ausweglosigkeit prägten sein Leben. Es sei dringend nötig, so das Gericht, nicht nur die Eltern nach Deutschland kommen zu lassen, sondern auch die drei jüngeren Geschwister. Für den 16-Jährigen wäre es sehr belastend, "wenn die jüngeren Geschwister durch seine ,Schuld' nun ihrerseits ohne Eltern in Bürgerkriegsverhältnissen zurückbleiben müssten", schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

"Das Urteil ist auch für alle anderen geflüchteten Familien wichtig"

Sie berücksichtigen ausdrücklich die Situation des in Deutschland lebenden Jugendlichen und widersprechen damit dem Auswärtigen Amt. Dieses ist der Meinung, dass die dringenden humanitären Gründe vorwiegend bei den im Ausland lebenden Angehörigen liegen müssten. Diesen müsse es deutlich schlechter gehen als vergleichbaren Personen.

Das Gericht dagegen stützt sich auf die völkerrechtliche Komponente der Härtefallregelung. Die UN-Kinderrechtskonvention gebiete es, auch die Lage des in Deutschland Lebenden zu gewichten. Falls sich diese Rechtsmeinung durchsetzt, hätten künftig deutlich mehr Familien Chancen auf den Nachzug. "Das Urteil ist damit auch für alle anderen geflüchteten Familien wichtig, die den langen und mühsamen Weg einer Klage oft nicht schaffen", sagt Kessler.

Der Fall zeigt, wie lange es dauert, über die Härtefallklausel eine Familie zu vereinen. Der Junge erreichte im Juli 2015 Deutschland; über seinen Asylantrag wurde im Juni 2016 entschieden. Wenige Tage später baten seine Angehörigen um einen Termin in der deutschen Botschaft in Beirut, doch das Auswärtige Amt reagierte nicht. Im Januar 2017 schaltete sich Jumen ein, daraufhin verweigerte das Auswärtige Amt das Visum. Vom Einreichen der Klage bis zum Urteil vergingen nochmals neun Monate.

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