Familienministerin Schröder:Die Politik und die Zahl der Befruchtungen

Die letzte Änderung der gesetzlichen Grundlagen für eine Unterstützung bei künstlichen Befruchtungen liegt sieben Jahre zurück. Damals hatten sich die SPD-geführte Bundesregierung und die Opposition von der Union darauf verständigt, die Hilfen nicht etwa zu erhöhen, sondern zu kürzen. Bis zur damaligen Gesundheitsreform hatten die gesetzlichen Krankenkassen vier Versuche komplett übernommen, seither wird für maximal drei Versuche die Hälfte der Kosten übernommen.

Streitfall PID

Vor sieben Jahren hat die Bundesregierung die Förderung der künstlichen Befruchtung gekürzt. Seither werden für kinderlose Paare nur noch drei Versuche voll bezahlt. Familienministerin Schröder fordert eine Rückkher zur alten Regelung. Damals wurden die Kosten für vier Versuche übernommen.

(Foto: dpa)

Eine entsprechende Behandlung kostet zwischen 3200 und 5000 Euro. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren bei den Männern. Durchschnittlich jeder vierte Versuch ist dabei erfolgreich. Im Jahr nach der Entscheidung halbierte sich die Anzahl der Versuche zur künstlichen Befruchtung - von gut 80.000 auf 37.000. Seither ist sie langsam wieder gestiegen, liegt aber bis heute deutlich unter dem Niveau, das sie vor dem Jahr 2004 aufwies.

"Hier gibt es einen glasklaren Zusammenhang zwischen politischem Handeln und der Anzahl der Geburten aus künstlicher Befruchtung. Deshalb müssen wir was tun", sagt Schröder. Ihr schwebt vor, insbesondere bei der Kostenübernahme wieder etwas zu ändern. "Hier brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und gesetzlichen Krankenkassen." Eine Variante könnte es sein, zur alten Regelung zurückzukehren. Derzeit geben die Krankenkassen etwa 76 Millionen Euro im Jahr für künstliche Befruchtungen aus.

Altersgrenze von 40 Jahren soll gelockert werden

Die zweite Änderung, die sie anstrebt, dreht sich um die "Empfehlungen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter für Adoptionen. Dabei will Schröder erstens die Altersgrenze von 40 Jahren lockern und zweitens die Auflage aufweichen, dass nach den Empfehlungen ein Elternteil dem Kind "die ungeteilte Zuwendung" zukommen lassen soll, weshalb nicht beide Partner berufstätig sein können.

Obwohl die Regeln formal den Charakter von Empfehlungen tragen, wirken sie sich laut Schröder faktisch wie klare Begrenzungen aus. Sie will beide Regeln lockern: "Natürlich muss das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Aber diese Regeln sind anachronistisch - da hat man nicht Schritt gehalten mit den Entwicklungen der letzten Jahre."

Schröder betont, sie wisse, dass so nicht alle Probleme aus der Welt seien. Aber durch mehr Unterstützung und eine intensivere Debatte darüber könne man der Diffamierung unfreiwillig kinderloser Paare etwas entgegensetzen. Erst vor kurzem habe ein Mann in einem Brief an sie erklärt, dass er vor kinderlosen Frauen keinen Respekt habe. "Als ich das las, stellte ich mir vor, wie das auf Frauen und Männer wirkt, die seit Jahren verzweifelt um einen Kind kämpfen."

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