Süddeutsche Zeitung

Familiengerichte:Mehr Qualität bei Familiengutachten

Wenn Psychologen ihre Expertisen abgeben, kann das weitreichende Folgen haben. Deshalb sollen Gutachten, die über das Schicksal von Familien entscheiden, in Zukunft nach strengeren Regeln erstellt werden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Fachleute hatten bereits im vergangenen Jahr Alarm geschlagen: Familienpsychologische Gutachten seien oft fehlerhaft, jedenfalls entsprächen sie in vielen Fällen nicht den wissenschaftlichen Standards. Nun haben sich, auf Initiative des Bundesjustizministeriums, die maßgeblichen Berufsverbände auf einen Katalog von Mindestanforderungen geeinigt, um die Qualität solcher Gutachten zu steigern - Gutachten wohlgemerkt, die oftmals über Schicksale entscheiden: zum Beispiel darüber, ob der Staat überforderten Eltern das Sorgerecht entziehen darf.

Das Papier, das unter Federführung von Anja Kannegießer vom Berufsverband deutscher Psychologen und Horst-Heiner Rotax vom Deutschen Familiengerichtstag erarbeitet wurde, hat zwar nur den Charakter einer Empfehlung. Weil aber in der Arbeitsgruppe alle maßgeblichen Verbände sowohl der Psychologen und Psychiater als auch der Juristen vertreten waren, dürften die Mindestanforderungen für die Praxis der Familiengerichte prägend werden, erwartet Kannegießer. Zudem werden die Empfehlungen flankiert durch einen Gesetzentwurf des Ministeriums zur Steigerung der Gutachtenqualität.

Was die Psychologen schreiben, kann schwere Folgen haben und über Schicksale entscheiden

Kern der Vorschläge ist es, ein verbindliches Profil für Sachverständige zu formulieren. Bisher sind die Familienrichter relativ frei bei der Auswahl - was in der Vergangenheit bisweilen dazu führte, dass nur mäßig qualifizierte Gutachter zum Einsatz kamen, die mit wissenschaftlich fragwürdigen Testverfahren arbeiteten. Die Arbeitsgruppe schlägt nun vor, dass "in erster Linie" ausgebildete Psychologen oder Ärzte beauftragt werden sollen, die nicht nur über einen Uni-Abschluss verfügen, sondern auch über "besondere Sachkunde" in gerichtlichen Verfahren, "die weit über übliche Studieninhalte der Psychologie und Medizin hinausreicht". Also Praktiker, die bereits Erfahrungen im sensiblen Gebiet der innerfamiliären Konflikte gesammelt haben. Zudem seien Kenntnisse des Familienrechts "unabdingbar" und müssten durch Fortbildungen vertieft werden.

Zweiter Punkt: Die Arbeitsgruppe hat in einem ausführlichen Katalog dargelegt, wie ein solches Gutachten auszusehen hat, von der Exploration über die Diagnostik bis hin zu den Testverfahren. Das dient zum einen als Handreichung für die Sachverständigen, soll aber vor allem die Gutachten transparent und nachvollziehbar machen. Wenn es zum Beispiel um die Gefährdung des Kindeswohls gehe - wegen Vernachlässigung oder auch Misshandlung der Kinder -, dann müsse im Gutachten im Einzelnen beschrieben werden, was genau die Eltern getan oder unterlassen hätten, welche Schäden das Kind erlitten oder zu befürchten habe. Hintergrund dieser Empfehlung sind Gutachten, wie sie in der Vergangenheit beispielsweise vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden sind. Darin hatten Sachverständige zur Herausnahme von Kindern aus der Familie geraten, obwohl dort eine echte Gefährdung nicht zu erkennen war - sondern eher eine suboptimale Betreuung.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2015
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