Familie:Mutter, Mutter, Kind

Der Bundesgerichtshof stärkt die Position von gleichgeschlechtlichen Paaren und erkennt eine doppelte Elternschaft an - ganz ohne Adoption.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist - wieder einmal - ein oberster Gerichtshof, der einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu einer Anerkennung als rechtlich vollwertige Familie verholfen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem lesbischen Paar, das nach südafrikanischem Recht verheiratet ist, die doppelte Elternschaft zuerkannt - ihr Kind hat damit auch nach deutschem Recht zwei Mütter, und zwar ganz ohne Adoption. Laut BGH verstößt die Anerkennung einer solchen Co-Mutterschaft nicht gegen den sogenannten ordre public, ist also mit den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung vereinbar. Der Familiensenat stützte sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare aus dem Jahr 2013. Damals hatten die Richter klargestellt, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern gut aufgehoben sind: "Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die in einer Ehe."

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