Falscher Lebenslauf:SPD-Abgeordnete Petra Hinz fühlt sich "zum Abschuss freigegeben"

Die Politikerin mit der gefälschten Vita meldet sich aus dem Krankenhaus zu Wort. Sie erhebt Vorwürfe gegen die Essener SPD.

Die Essener SPD-Politikerin Petra Hinz hat sich mit einem Interview in der Westdeutschen Zeitung zu Wort gemeldet. Die SPD-Bundestagsabgeordnete erklärte, sie werde ihr Mandat nach ihrer Entlassung aus einer Klinik niederlegen. Wann es soweit sei, bestimmten ihre Ärzte.

Mitte Juli war bekannt geworden, dass Petra Hinz große Teile ihres Lebenslaufs, insbesondere Bildungsabschlüsse, gefälscht hatte. Wenig später hatte sie sich krank gemeldet und war weder für Parlamentsvertreter noch für ihre Parteikollegen erreichbar gewesen. Nachdem ihre Schwindel öffentlich geworden war, hatte sie alle Ämter innerhalb der SPD niedergelegt, ihr Bundestagsmandat aber trotz parteiinternen Drucks behalten.

Thomas Kutschaty, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, hatte ihr schließlich ein Ultimatum von 48 Stunden gestellt. "Kutschaty hat mich endgültig zum Abschuss freigegeben", sagt Hinz in dem Interview zu diesem Betreiben. "Ich bin mir meiner Schuld absolut bewusst und ziehe die Konsequenzen, aber ich habe auch einen letzten Rest Würde verdient." Der Essener SPD-Vorsitzende habe mehrfach Absprachen gebrochen.

Betrug am Wähler
:Petra Hinz kann selbst entscheiden, wann sie den Bundestag verlässt

Ihre Parteiämter will die falsche Juristin aufgeben, ihr Bundestagsmandat hat Hinz allerdings noch nicht niedergelegt. Das muss sie auch nicht - und dafür gibt es gute Gründe.

Analyse von Thorsten Denkler

Kuschaty wies die Vorwürfe zurück: "Petra Hinz ist die einzige, die sich nicht an Absprachen hält", sagte er der Zeitung . Hätte Hinz bei dem Gespräch am 19. Juli klipp und klar gesagt, dass sie ihr Mandat niederlege, hätte die SPD sie nicht nachdrücklich dazu auffordern müssen. Statt nun Journalisten im Krankenhaus Interviews zu geben, hätte Hinz aus Kuschatys Sicht ihre Kraft besser darauf verwenden sollen, ihre Verzichtserklärung bei einem Notar zu hinterlegen: "Schließlich war sie mehrfach in rechtlicher Beratung."

© SZ.de/ots/ees - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: