Fall Yücel:"Mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar"

Ein "Free Deniz"-Schild bei einer Demo in Flörsheim, der Heimatstadt Yücels. (Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung hat im Fall Deniz Yücel eine Stellungnahme vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgegeben.
  • Der Journalist sitze "ausschließlich wegen seiner Berichterstattung in Haft".
  • Bis Ende Juli will das Gericht über die Klage Yücels entscheiden.

Die Bundesregierung hat im Verfahren um die Inhaftierung des Welt-Korrespondenten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihre Stellungnahme abgegeben. Darin weist sie nach Informationen der Welt darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden sei. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass seine Inhaftierung gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoße, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien.

"Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Welt. Die Bundesregierung werde "nichts unversucht lassen", um sich für ein rechtsstaatliches Verfahren für Yücel einzusetzen.

Yücel sitzt seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft

Nach Eingang der Stellungnahme kann das Gericht eine öffentliche Anhörung zulassen oder in nicht öffentlicher Sitzung befinden. Ein Sprecher des Straßburger Gerichts hatte vergangene Woche mitgeteilt, der Gerichtshof werde voraussichtlich bis Ende Juli über die Klage Yücels entscheiden. Die Frist für die Stellungnahme der Bundesregierung lief am 1. Februar aus. Deutschland kann zu dem Fall Stellung nehmen, weil Yücel deutscher Staatsbürger ist.

Der Journalist hatte sich Mitte Februar vergangenen Jahres freiwillig der Polizei in Istanbul gestellt. Anschließend wurde er in Gewahrsam genommen. Seither sitzt der 44-Jährige ohne Anklage in Untersuchungshaft.

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