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Fall Tauss:Kritik am Staatsanwalt

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"Kunstfehler": Wegen des Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat Generalstaatsanwältin Christine Hügel die Staatsanwaltschaft gerügt.

Die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel hat die Staatsanwaltschaft wegen ihres Hinweises auf die bevorstehende Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss kritisiert. Der Verteidiger des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch Akteneinsicht, außerdem sei die Immunität noch nicht aufgehoben. "Von daher war das ein bisschen voreilig und nicht sehr geschickt", sagte die Behördenchefin der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Laut Bild-Zeitung hat Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring zum Fall Tauss gesagt: "Wir beabsichtigen, eine Anklage zu erheben." Hügel, die die Aufsicht über die Karlsruher Staatsanwaltschaft führt, hat nun einen Bericht von Rehring angefordert, um zu klären, ob die Äußerung so gefallen ist. Die scheidende Generalstaatsanwältin, die am Mittwoch ihr neues Amt als Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe antritt, nannte Rehrings Vorgehen in einer ersten Einschätzung einen "Kunstfehler".

"Das ist miserabler Stil"

Solange der Verteidiger seine Akteneinsicht noch nicht abgeschlossen habe, müsse die Anklagebehörde mit dessen Stellungnahme rechnen. "Da wissen sie ja nicht, was kommt." Grundsätzlich achte die Staatsanwaltschaft peinlichst darauf, dass Betroffene von der Anklage nicht aus der Presse erführen.

Auch Tauss hat das Vorgehen des Staatsanwalts verurteilt: "Das ist miserabler Stil und hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun." Der Anwalt des Politikers, Jan Mönikes, kritisierte die Ankündigung mit scharfen Worten. Er sprach von einer "öffentlichen Vorverurteilung" und "sozialen Exekution".

Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, werde bereits eine Anklageerhebung angekündigt: "Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt", sagte Mönikes.

"Sie dürfen ja nicht lügen"

Hügel nahm dagegen die Behörde grundsätzlich gegen Kritik an ihrer Informationspolitik im Fall Tauss in Schutz. Nachdem die Vorwürfe Anfang März bekanntgeworden seien, sei der Behörde nichts anderes als eine Bestätigung übrig geblieben. "Sie dürfen ja nicht lügen."

Als Tauss sich mit der Behauptung zur Wehr gesetzt habe, er sei wegen seiner Recherchen als Abgeordneter in der Kinderporno-Szene zum Besitz des strafbaren Materials befugt gewesen, habe die Behörde dies richtigstellen müssen. "Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren." Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe ein Abgeordneter kein Recht zu derart eigenmächtigen Ermittlungen. Das sei aber eine "Rechtsfrage", die vor Gericht geklärt werden müsse.

Tauss hatte als Begründung für den Besitz von kinderpornographischem Material unter anderem angeführt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass er als Bundestagsabgeordneter unter die gesetzliche Ausnahmeregelung falle, wonach Recherchen zu dienstlichen Zwecken nicht strafbar seien.

Tauss war Ende Juni aus der SPD ausgetreten und zur Piratenpartei gewechselt. Wegen der Kinderporno-Ermittlungen war er zuvor von seinen Ämtern als medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der baden-württembergischen SPD zurückgetreten. Auch auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag hatte er verzichtet.

Insgesamt habe die Staatsanwaltschaft bei dem früheren SPD-Abgeordneten Handybilder und drei DVDs mit kinderpornographischen Inhalten gefunden, schreibt die Bild. Für die Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen hatte der Bundestag Anfang März schon einmal die Immunität von Tauss aufgehoben.

Die Immunität schützt die Mitglieder des Parlaments normalerweise vor Strafverfolgung; Ermittlungen oder Verhaftungen sind nur möglich, wenn das Plenum des Parlaments zustimmt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt oder am Tag nach der Tat festgenommen wird.

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