Fall Sami A.:NRW-Flüchtlingsminister will im Amt bleiben

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"Den Vorwurf, ich hätte das Gericht getäuscht, weise ich entschieden zurück", sagt NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp. (Foto: Christophe Gateau / dpa)
  • In der Affäre um Sami A. kritisieren Justiz und Opposition das Verhalten von NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP).
  • Mit der Abschiebung des mutmaßlichen früheren Leibwächters Osama bin Ladens habe er sich über geltendes Recht hinweggesetzt.
  • Einen Rücktritt lehnt Stamp jedoch ab. Und bekommt Rückendeckung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Von Christian Wernicke, Düsseldorf/München

Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp lehnt einen Rücktritt wegen der Affäre um die rechtswidrige Abschiebung des Tunesiers Sami A. ab. Der FDP-Politiker räumte am Donnerstag zwar "Fehler" ein, verwahrte sich aber gegen Vorhaltungen, er habe Prinzipien des Rechtsstaats verletzt: "Den Vorwurf, ich hätte ein Gericht getäuscht, weise ich entschieden zurück." Seinen Ministerposten aufgeben wolle er nur, falls Sami A. nun in Tunesien Folter erleide: "Dann würde ich keine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen." Derweil ist in NRW eine Grundsatzdebatte entbrannt - um die Demokratie, den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung im Land. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Mittwoch geurteilt, die Abschiebung des islamistischen Gefährders sei "grob rechtswidrig" gewesen. Sami A. sei nach Deutschland zurückzuholen. Das Ministerium von Stamp hatte die Abschiebung am 13. Juli veranlasst, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies am 12. Juli untersagt hatte, weil Sami A. in Tunesien womöglich Folter drohe. Der Beschluss wurde jedoch erst zugestellt, als Sami A. schon unterwegs nach Nordafrika war. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hält trotz des Spruchs aus Münster zu Stamp. Der FDP-Minister habe bei seiner Entscheidung Mitte Juli "nach Recht und Gesetz entschieden", sagte Laschet am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Kritik von SPD und Grünen an Stamp wies Laschet als "parteipolitische Spiele" zurück.

Auch NRW-Innenminister Reul steht wegen umstrittener Äußerung in der Kritik

SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty widersprach Laschet scharf. Der Ministerpräsident solle sich "eindeutig vom Handeln seines Abschiebeministers distanzieren". Denn das Gericht in Münster habe unanfechtbar festgestellt, "dass eben nicht nach Recht und Gesetz von der Landesregierung gehandelt worden ist". Stamp habe zunächst vorsätzlich ein Gericht sowie später auch das Düsseldorfer Parlament getäuscht: "Herr Stamp hat in wesentlichen Punkten gelogen."

Stamp selbst versicherte am Donnerstag, er werde den Richterspruch aus Münster respektierten. Zugleich ließ er jedoch durchblicken, dass er Pannen eher auf Seiten des Gelsenkirchener Gerichts sieht. Als vorgeblichen Beweis präsentierte Stamp Emails seines Ministeriums mit dem Verwaltungsgericht. Allerdings richteten sich diese Mails nicht an jene Kammer, die letztlich das Abschiebeverbot erließ - und die sich dann von Stamp ausgetrickst fühlte.

Am Mittwoch geriet zudem Innenminister Herbert Reul (CDU) stark unter Beschuss - wegen eines umstrittenen Satzes: "Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut, aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen." Der Richterbund-Vorsitzende Jens Gnisa warf daraufhin dem Minister einen Angriff auf die Justiz vor. Es gebe in Deutschland "aus guten Gründen" die Gewaltenteilung. "Zu einer funktionierenden Demokratie gehört eine unabhängige Justiz. Es ist nicht zuträglich, wenn diese durch Aussagen eines Innenministers angegriffen wird", sagte Gnisa.

Noch vor Reuls Anmerkungen hatte Ricarda Brandts, die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Münster, die Politik zu mehr Respekt vor dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung aufgefordert. Sie beklagte in einem dpa-Interview, im Falle Sami A. sei im Frühsommer "erheblicher öffentlicher Druck aufgebaut" worden für eine schnelle Abschiebung: "Dies ist nicht nur in den Medien, sondern auch von hochrangigen Politikern gefordert worden."

Mit solchen Forderungen, so die rang-höchste NRW-Richterin weiter, habe auch die Politik selbst "Erwartungen geschürt" in der Öffentlichkeit. Als dann am 12. Juli das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ei-nen Abschiebestopp verfügte, sei "dement-sprechend das Unverständnis in der Bevölkerung sehr groß" gewesen. Über das Gericht sei in den sozialen Medien "ein Shitstorm hereingebrochen", inklusive "Beleidigungen und Bedrohungen." Brandts fügte hinzu: "Die Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht nur formal einzufordern, in einem stabilen Rechtsstaat muss sie auch in der Praxis gelebt werden." Was das VG Gelsenkirchen erlebt habe, "das steht einem Rechtsstaat nicht gut zu Gesicht."

Selbstverständlich dürfe auch die Politik Urteile kritisieren: "Aber es ist wenig hilfreich, wenn von der politischen Seite vorschnell gesagt wird, dass die Behörden wohl alles richtig gemacht hätten und alles schon seine Ordnung gehabt habe," fügte Brandts hinzu. Stamp hatte im Juli betont, er fühle sich "mit mir und meinem Haus im Reinen", Ministerpräsident Laschet hatte erklärt, man könne "im Ergebnis froh sein" mit der Abschiebung.

SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty forderte Reul auf, "ein paar Nachhilfestunden in Verfassungsrecht zu nehmen." Reuls Formulierung sei "fatal", fügte der frühere NRW-Justizminister hinzu: "Die Begriffe Rechtsempfinden und Volksempfinden stehen zu nahe beieinander." Der Begriff des "gesunden Volksempfinden" war 1935 von den Nationalsozialisten ins Strafrecht eingeführt worden und hatte dem NS-Regime als Generalklausel gedient, um Recht und Gesetz im Sinne ihrer Ideologie umzudeuten.

© SZ vom 17.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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