Der Tatverdächtige im Mordfall Walter Lübcke hat an diesem Dienstag vor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes überraschend sein Geständnis widerrufen. Dieses hatte er in der vergangenen Woche detailliert und auf eigenen Wunsch in Hessen abgelegt. Das bestätigte Stephan E.s neu bestellter Verteidiger Frank Hannig gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
E. hatte zugegeben, den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke am 2. Juni auf der Terrasse seines Hauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha mit einer Schusswaffe getötet zu haben. Als Motiv für seine Tat gab E. Äußerungen Lübckes bei einer Veranstaltung zu einer Erstaufnahme-Unterkunft für Flüchtlinge an, die ihn wütend gemacht hätten. Lübcke hatte im Jahr 2015 bei einer Bürgerversammlung auf Angriffe gegen seine Haltung in der Flüchtlingspolitik reagiert und gesagt: "Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist." Die Aussage Lübckes wurde in diesem Februar erneut in sozialen Netzwerken verbreitet, Lübcke bekam danach Drohmails.
In seinem nun widerrufenen Tatbekenntnis gab der Verdächtige Stephan E. offenbar zahlreiche Details preis, unter anderem die Lage eines Waffendepots und die Namen zweier Männer, die ihm bei der Beschaffung der Waffen behilflich gewesen seien.
Nun soll Stephan E. dieses Geständnis in Anwesenheit seines Anwaltes widerrufen haben. Anwalt Hannig wollte sich auf Nachfrage zunächst zu keinen weiteren Details äußern: "Ich kann bestätigen, dass es auf Wunsch von Stephan E. zu einem Verteidigerwechsel gekommen ist. Ich bin nun dessen Pflichtverteidiger", sagte er.
Er selbst werde sich zunächst in den Fall einarbeiten, bevor weitere Schritte erfolgten. Auch der ehemalige Verteidiger von Stephan E. bestätigte der SZ seine Abberufung. Bei dem Geständnis in der vergangenen Woche hatte Stephan E. offenbar ohne anwaltliche Begleitung gehandelt. Auch ein widerrufenes Tatgeständnis ist nach Angaben eines Experten des Deutschen Anwaltsvereins in einem späteren Prozess verwertbar. Ermittler vermuten prozesstaktische Gründe.
Gegen den 45-jährigen Tatverdächtigen aus Kassel spricht zudem nicht nur dessen zunächst abgelegtes Geständnis, ihn belasten weitere Beweismittel, darunter DNA, die an der Kleidung Lübckes gefunden worden war, sowie Zeugenaussagen. Seit 16. Juni sitzt Stephan E. in Kassel in Untersuchungshaft, nachdem er in seinem Wohnhaus in Kassel festgenommen worden war.
In der vergangenen Woche wurden zwei weitere Männer inhaftiert, nachdem E. sie belastet hatte. Erst am Morgen hatte die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen E. beim Bundesgerichtshof (BGH) erwirkt. Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil inzwischen die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen hat.