Fall Künast:Munition gegen die Demokratie

Die Politikerin wurde aufs Härteste im Netz beleidigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts zeigt: Die Justiz hat keine Antwort auf dieses Problem. Die Sache sollte nach Karlsruhe.

Von Detlef Esslinger

Ist es wirklich ein Unterschied, ob man jemanden als "altes grünes Dreckschwein" beschimpft, oder als "Pädophilen-Trulla?" Man muss den Beschimpfern leider den Gefallen tun, sie zu zitieren; anders lässt sich der Beschluss des Berliner Kammergerichts im Fall Renate Künast nicht bewerten. Die Politikerin wollte gegen 22 Beleidigungen auf Facebook gegen sie vorgehen, war damit vorm Landgericht zunächst in allen und dann noch in 16 Fällen gescheitert. Nun hat ihr das Kammergericht in weiteren sechs Fällen Recht gegeben, in den verbleibenden zehn aber nicht. Das heißt: "Dreckschwein" muss Künast sich nicht gefallen lasen, "Pädophilen-Trulla" aber schon.

Die Vorsitzende Richterin und ihre beiden Kollegen haben sich dabei an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Sie haben unterschieden, in welcher Äußerung es allein darum geht, einer Person jede Würde abzusprechen ("Dreckschwein") - und wo noch Spurenelemente von Sachbezug zu finden sind ("Pädophilen-Trulla" fiel in einer Debatte über Sex mit Kindern.)

Vor zehn oder 15 Jahren wäre das ein Beschluss gewesen, den man in all seiner Wort-Seziererei hinnehmen konnte. Beleidigungen gibt es, seit Menschen übereinander sprechen. Inzwischen aber sind Beleidigungen eine Munition geworden, die vor allem vom rechtspopulistischen und -radikalen Milieu geradezu in Salven eingesetzt wird, um Demokraten zu zermürben und die Demokratie zu schleifen. Auf diese neue Realität hat die Justiz noch keine Antwort gefunden. Falls Künast Verfassungsbeschwerde einlegt, erhielten die Karlsruher Richter eine lohnenswerte Aufgabe.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: