Die Akte mit dem Aktenzeichen 3714 Js 9585/14 ist dünn. Vielleicht achtzig Blatt stecken zwischen Pappdeckeln. Man kann mithilfe der Papiere den Behördenweg im Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy bis hin zum Ermittlungsverfahren nachzeichnen: Zunächst war das Bundeskriminalamt (BKA) dran. Am 17. Oktober 2013 fertigt es eine Auswertung der insgesamt 31 Filme und Foto-Sets, die Edathy in neun Bestellungen zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni 2010 bei einer kanadischen Versandfirma erworben haben soll. Angeblich verwendete Edathy unterschiedliche E-Mail-Adressen. Die meisten Aufnahmen hatte er sich per Post schicken lassen, zwei Lieferungen sollen vom Internet heruntergeladen worden sein - von Rechnern, die zum IT-Referat des Bundestags gehören.
Das BKA schaltete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ein, die den Fall an Spezialisten für Aufklärung von Kinderpornografie in Gießen weiterleitete. Die Akte kam dann zur Generalstaatsanwaltschaft in Celle und landete schließlich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Der Eingangsstempel trägt das Datum 5.11.2013.
Es war noch immer kein Ermittlungsverfahren, sondern nur ein Prüfvorgang, der streng vertraulich behandelt werden sollte. Nur der zuständige Sachbearbeiter, Oberstaatsanwalt Thomas Klinge, der früher mal Pressesprecher der Behörde war, kannte den Vorgang. Und natürlich der Leiter der Behörde, Jörg Fröhlich, der die Unterlagen im verschlossenen Umschlag vom "General" aus Celle bekommen hatte.
Man habe auf Diskretion großen Wert gelegt, sagt Fröhlich am Freitag auf einer Pressekonferenz in Hannover. Der Vorgang sei als "Verschlusssache" behandelt worden. Fast geheim also. Doch mittlerweile kann man den Eindruck haben, dass in Berlin, aber auch in Niedersachsen, jeder, der etwas auf sich hält, den Vorgang zumindest in Umrissen frühzeitig kannte und dann, vertraulich, weitererzählt hat. Es ist, das verrät die Akte, eine komplizierte Materie, die anders ist als andere Bereiche des Strafrechts.
Das beginnt schon mit der Prüfung der Filme durch das BKA. Etwa 800 deutsche Kunden soll der kanadische Anbieter gehabt haben. Fachleute teilen das Material in zwei Kategorien. Erste Kategorie: kinder- und jugendpornografisches Material. Zweite Kategorie: nichtpornografische Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Bei diesen Aufnahmen komme es nicht zu sexuellen Handlungen und es gebe auch keine Fokussierung auf den Genitalbereich.
In Berlin wurde vertraulich getuschelt
Edathys Bestellungen fallen, nach derzeitigem Stand, in die Kategorie zwei. In der BKA-Liste steht zu jedem der bestellten Filme die Wertung: "strafrechtlich irrelevant". Das Wort meint eigentlich unerheblich, belanglos. Die Internetermittler in Gießen verwenden deshalb lieber die Bezeichnung "sollte strafrechtlich nicht relevant sein". Einmal vermerkt das BKA: "ohne Beweismittel". Das meint wohl, dieser Film lag den Ermittlern nicht vor.
Fröhlich sagt, seine Behörde habe den Fall eingehend prüfen und mit anderen Fällen vergleichen wollen. In Hannover gibt es derzeit 16 Verfahren mit kanadischem Bezug. Außer Edathy ist keiner der Beschuldigten bekannt. In etwa jedem vierten Fall, so hat Fröhlich aufgeschrieben, gebe es in der Zuständigkeit seiner Staatsanwaltschaft Vorerkenntnisse über die Besteller wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder wegen Besitzes von Kinderpornografie.
In Berlin wurde längst vertraulich getuschelt, da schaltete Edathy am 27. November den Berliner Anwalt Christian Noll ein. Der sollte schauen, ob ein Verfahren im Anmarsch sei. Da unklar war, wo es laufen könnte, fragte Noll in Viersen und Berlin nach. Aber die Geschichte spielte in Hannover. Die Registrierstelle wusste nichts, der General in Celle, der seit der Behandlung des Falls Christian Wulff keinen Ruf mehr zu verlieren hat, gab sich zugeknöpft.