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Fall Edathy:Staatsanwaltschaft will offenbar Verfahren gegen Friedrich einleiten

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Hat sich der ehemalige Innenminister Hans-Peter Friedrich wegen Geheimnisverrats strafbar gemacht? Im Fall Edathy soll sich der Anfangsverdacht gegen ihn erhärtet haben.

Der Fall Edathy hat Hans-Peter Friedrich bereits das Amt des Bundesinnenministers gekostet, nun droht dem CSU-Politiker womöglich ein juristitsches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Berlin will nach Informationen der Welt am Sonntag gegen Friedrich ein Ermittlungsverfahren einleiten. Entsprechende Informationen wurden der Nachrichtenagentur dpa am Samstag aus CSU-Kreisen bestätigt. Demnach habe sich der Anfangsverdacht erhärtet, dass der Bundestagsabgeordnete ein Dienstgeheimnis verraten habe.

Friedrich hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel bereits vor Monaten darüber informiert, dass der Name des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war. Im Raum steht der Verdacht, Edathy könnte vor Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden sein.

In dem Verfahren gegen Edathy geht es laut der Staatsanwaltschaft Hannover um den Verdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials. Die Staatsanwaltschaft will der Welt am Sonntag zufolge nun prüfen, ob sich Friedrich mit dem Hinweis an Gabriel strafbar gemacht habe. Von der Behörde gab es am Samstag weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Ein Sprecher sagte lediglich: "Es gibt bislang kein Ermittlungsverfahren." Auf die Frage, ob in der kommenden Woche eines eingeleitet werde, wollte er nichts sagen.

Edathy spricht von Morddrohungen

Am 14. Februar 2014 war Friedrich vom Amt des Bundeslandwirtschaftsministers zurückgetreten, weil ihm die nötige "politische Unterstützung" für ein Verbleiben im Amt fehlte. Vor allem Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte ihn zum Rücktritt gedrängt. Zuvor hatte Friedrich in einer Erklärung einen möglichen Amtsverzicht noch davon abhängig gemacht, ob gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt wird.

Bundestagspräsident Nobert Lammert (CDU) muss 48 Stunden vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Abgeordneten davon unterrichtet werden. Nach Ablauf der Frist verliert der Parlamentarier seine Immunität. Ein Bundestagssprecher wollte am Samstag nicht sagen, ob ein Schreiben eingegangen sei. Zu Immunitätsangelegenheiten gebe es grundsätzlich keine Erklärungen. Auch die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern, ob es einen Brief an den Bundestag gibt.

Unterdessen meldete sich Edathy zu Wort. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete hatte Mitte Februar mitgeteilt, dass er sich an einen unbekannten Ort im Ausland begeben habe, nachdem er bedroht worden sei. Er habe mehrere Morddrohungen erhalten, sagte er nun dem Magazin Spiegel. Deswegen könne er derzeit weder nach Berlin noch in seine niedersächsische Heimat zurückkehren, so Edathy weiter. Die Morddrohungen habe er telefonisch erhalten.

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