Süddeutsche Zeitung

Fall Amri:De Maizière rügt NRW-Behörden

Amri hätte in Abschiebehaft genommen werden können, sagt der Bundesinnenminister. Das Landesinnenministerium bezweifelt das.

Von Jan Bielicki, Düsseldorf

Im Fall des Lkw-Attentäters Anis Amri hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) seine Kritik am Vorgehen der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden verschärft. Diese hätten "spätestens Ende Oktober" 2016 einen Antrag auf Abschiebehaft für den Tunesier stellen können, der am 19. Dezember zwölf Menschen vor der Berliner Gedächtniskirche totfuhr, sagte de Maizière am Dienstag vor dem Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags: "Es wurde aber nicht einmal versucht."

Der Bundesinnenminister widersprach damit der Rechtsauffassung der NRW-Behörden und von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD). Diese hatten Amri, der als abgelehnter Asylbewerber zur Ausreise verpflichtet war, nicht in Abschiebehaft zu nehmen versucht. Ihre Begründung: Die sogenannte Sicherungshaft sei nach Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes unzulässig, wenn es nicht innerhalb von drei Monaten zur Abschiebung kommen kann - jedenfalls aus Gründen, die der Ausreisepflichtige nicht zu vertreten hat. Bei Tunesiern hat es nach den Erfahrungen der Zentralen Ausländerbehörde Köln noch nie weniger als sechs Monate gedauert, bis das Generalkonsulat die notwendigen Passersatzpapiere lieferte. Auch im Fall Amri hatten die tunesischen Behörden ein solches Ersuchen noch am 20. Oktober abgelehnt.

Nach Ansicht de Maizières hätte diese Dreimonatsfrist für Amri aber "gerade nicht" gegolten. Durch seine vielen Scheinidentitäten habe der spätere Attentäter die Gründe für eine mögliche Verzögerung selber zu vertreten. Zudem habe die tunesische Seite "über die polizeiliche Schiene" dem Bundeskriminalamt die Identifizierung Amris als Tunesier am 24. Oktober bestätigt. Damit sei zu erwarten gewesen, dass Tunesien die Passersatzpapiere "in kurzer Zeit" ausstellen werde: "Warum sollte eine Passersatzpapierbeschaffung bei geklärter Identität mehr als drei Monate dauern?" Tatsächlich bestätigten die tunesischen Behörden Amris Identität am 21. Dezember, Papiere schickten sie jedoch nicht. Da war der Attentäter nach seinem Anschlag bereits auf der Flucht. Mündliche Vereinbarungen über eine schnellere Rücknahme von Tunesiern, die de Maizière vor einem Jahr in Tunis ausgehandelt hatte, wurden erst Anfang März dieses Jahres schriftlich bestätigt.

Der von der rot-grünen Landesregierung eingesetzte Sondergutachter Bernhard Kretschmer stützte hingegen erst am Montag Jägers Haltung: Die Bestätigung von Amris Identität durch Interpol Tunis sei nicht maßgebend. Und dass Amri binnen drei Monaten hätte abgeschoben werden können, "widerspricht aller ausländerrechtlichen Erfahrung". In Jägers Ministerium bezeichnet man de Maizières Argumente als "rein rechtstheoretisch". In der Rechtspraxis hätte sich eine Abschiebehaft Amris bei einem Richter angesichts der Hafthindernisse nie durchsetzen lassen. Jäger wird an diesem Mittwoch vor dem Ausschuss aussagen.

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SZ vom 29.03.2017
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