In Griechenland gilt das sogenannte verstärkte Verhältniswahlsystem, das Elemente eines Mehrheitswahlsystems enthält. Jeder Bürger hat eine Stimme. Allerdings ist die Verteilung der Sitze durch Besonderheiten verkompliziert: Es gibt 300 Abgeordnete, von denen 288 über die in den 56 Wahlkreisen gewonnenen Mandate bestimmt werden.
Die Wahlkreise sind unterschiedlich groß und je nach der Zahl der Wahlberechtigten werden verschieden viele Mandate vergeben. Im größten Wahlkreis sind es 42, in acht kleinen Distrikten kann ein einziger Kandidat einen Sitz im Parlament gewinnen. Die Wähler können auf den Listen der Parteien bestimmte Kandidaten auswählen, die sie am liebsten im Parlament sehen würden.
Dazu kommt, dass 50 der Sitze - die sogenannten Bonussitze - an die Partei mit den meisten Stimmen gehen. Das vergrößert bei einem knappen Wahlergebnis den Abstand zwischen der stärksten und der zweitstärksten Partei und soll die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten fördern. Allerdings gilt das nicht für Parteienbündnisse - es werden die Stimmen für jede einzelne Partei gezählt. Außerdem werden zwölf weitere Sitze unter den Kandidaten auf landesweiten Parteilisten verteilt, und zwar nach dem Verhältniswahlsystem.
Um ins Parlament zu kommen, muss eine Partei mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten. Gruppierungen, die hier scheitern, werden trotzdem bei der Berechnung der Mehrheitsverhältnisse berücksichtigt. Sind viele kleine Parteien davon betroffen, kann das deutliche Folgen haben. Es ist dann möglich, dass eine Partei oder ein Parteienbündnis bereits mit deutlich weniger als der Hälfte der Wählerstimmen mehr als die Hälfte der Sitze im Parlament erringen und die Regierung bilden kann.