Fahndung:Mit Haut und Haar

Die Polizei soll künftig mehr Informationen aus DNA-Spuren gewinnen dürfen. Ein Fortschritt? Es bleiben Zweifel.

Von Joachim Käppner

Rein technisch ist der Schritt klein: Die Polizei soll künftig DNA-Spuren unbekannter Täter auch auf die Farbe von Augen, Haut und Haar und das Alter überprüfen dürfen und nicht, wie bislang, nur auf das Geschlecht. Rein rechtlich geht es nur um eine Ausweitung bestehender Kompetenzen der Fahnder. Biologische Kerninformationen dürfen weiterhin nicht erhoben werden, doch hätten Fahnder, die Mörder oder Vergewaltiger suchen, durch mehr DNA-Daten des Täters mehr Hinweise auf dessen Identität.

So weit die Theorie. Dennoch bleibt mehr als nur ein Unbehagen angesichts der Pläne des Bundesjustizministeriums, zusätzliche DNA-Analysen zu Fahndungszwecken zu erlauben. Das Instrument ist schon jetzt eines der effizientesten in der Verbrechensbekämpfung. Aber wäre eine Ausweitung wirklich verhältnismäßig?

Sicherlich, es wird immer Einzelfälle geben, in denen man das bejahen kann - aber damit ist man beim Kern des Problems. Die Technik würde inzwischen vieles ermöglichen, das der Rechtsstaat nicht erlaubt oder zumindest nicht erlauben sollte - damit der Bürger nicht irgendwann buchstäblich mit Haut und Haar ausgelesen und erfasst wird. Diese Grenzen sollte der Gesetzgeber nur dann verschieben, wenn es unbedingt nötig ist. Ob das hier der Fall ist? Da wäre der Nachweis noch zu erbringen.

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