Süddeutsche Zeitung

Facebook:Ein irritierendes Urteil

Den Eltern einer jugendlichen Verstorbenen wird gerichtlich der Einblick in ihr Facebook-Konto untersagt. Das ist falsch.

Von Wolfgang Janisch

Es fällt schwer, so ein Urteil zu akzeptieren. Eltern trauern um ihre 15-jährige Tochter, die - so ihr Verdacht - sich möglicherweise umgebracht hat. Um Gewissheit zu erhalten, verlangen sie Einblick in das Facebook-Konto ihres Kindes - doch Facebook weigert sich. Das Kammergericht Berlin hat dem Unternehmen nun recht gegeben: Die Vertraulichkeit der Kommunikation ihrer sogenannten Facebook-Freunde überwiegt, die engste Familie bleibt rechtlos. Ein irritierendes Ergebnis.

Die Berliner Richter haben das Dilemma zwar wahrgenommen, sahen sich aber an den Schutz des Fernmeldegeheimnisses gebunden - weil zum "digitalen Erbe" nichts im Gesetz steht. Tatsächlich ist es die Untätigkeit des Gesetzgebers, die den Keim zu diesem unbefriedigenden Urteil gelegt hat. Seit Jahren schon fordern Fachleute, das Erbrecht müsse dem digitalen Zeitalter angepasst werden, weil es aus einer Zeit stammt, in der gerade mal das Telefon erfunden war. Der Bundesregierung lag 2013 ein Papier des Deutschen Anwaltvereins vor, das ebenjenes Problem präzise vorhergesagt hatte, an dem die Klage gescheitert ist. Man sah keinen Regelungsbedarf. Die Folge: Trauernde Eltern müssen sich durch die Instanzen kämpfen, um Klarheit zu erhalten.

Und Facebook? Die internen Richtlinien widmen sich vor allem den Formen des Gedenkens der "Freunde". Familienangehörige spielen eine Nebenrolle.

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Quelle:
SZ vom 01.06.2017
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