EZB:Revolte der Richter

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Mit dem historischen Urteil aus Karlsruhe werden in Europa mehr neue Unsicherheiten geschaffen, als alte beseitigt. Der größte Schaden ist, dass es die europäische Rechtsgemeinschaft schwächt.

Von cerstin gammelin

Die allerorten zu beobachtende Tendenz, das Nationale zu betonen, hat auch das Bundesverfassungsgericht erfasst. Erstmals in seiner Geschichte hat sich das höchste deutsche Gericht am Dienstag gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestellt und erklärt, dass das von den europäischen Richtern für rechtens erachtete Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Das ist ein historisches Urteil, das in Europa mehr neue Unsicherheiten schafft, als es alte beseitigt.

Karlsruhe hat zwei Gewissheiten nachdrücklich zur Disposition gestellt. Erstens, dass die EZB unabhängig entscheiden kann. Und zweitens, dass der EuGH, die oberste Rechtssprechung in Europa, allein maßgeblich ist. Wie ernst es den Richtern damit ist, zeigt, dass sie sich über den EuGH hinwegsetzen und die EZB zu Änderungen zwingen wollen. Sie benutzen dazu die Bundesbank; sie machen ihr Auflagen, die sich auf die EZB auswirken. Die Folge ist, dass niemand mehr genau weiß, wie weit die Zentralbank gehen kann in ihren Entscheidungen - und was die Urteile aus Luxemburg wert sind. Das unterminiert die ohnehin geschwächte europäische Gemeinschaft weiter.

Es war zwar für möglich gehalten, aber nicht erwartet worden, dass Karlsruhe so weit gehen könnte. Revolutionen und ehrwürdige Richter - das schien bisher ein ungleiches Paar zu sein. Das Urteil der Verfassungsrichter zum Anleihenkaufprogramm der EZB ist ein Aufstand gegen die bisherige europäische Krisenpolitik. Es wirft zugleich die Frage auf, wie das gehen soll, mit einer gemeinsamen Währung zu bezahlen und zugleich deren Stabilität mit nationalen Interessen abzuwägen.

Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, war sichtlich bemüht, dem Urteil seine Schärfe zu nehmen. Aktuell ändere sich nichts, das Krisenprogramm der EZB in der Corona-Pandemie sei davon nicht betroffen. Für bis zu 750 Milliarden Euro will die EZB Staatsanleihen aufkaufen, um die Schuldenkosten der Euro-Staaten zu begrenzen. Diese Bemerkung zeigt, dass die Richter um die Folgen des Urteils wussten und einer schnellen Panik an den Finanzmärkten vorbeugen wollten.

Klar ist, dass die europäische Krisenpolitik noch komplizierter werden wird. Wie sehr, das ist nicht endgültig abschätzbar. Einerseits haben die Richter verfügt, dass die Bundesbank sich weiter an den Programmen beteiligen darf, wenn sie als verhältnismäßig erscheinen. Das währungspolitische Ziel (stabiler Euro) soll in angemessenem Verhältnis stehen zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen (Sparzinsen, Preise). Die Brisanz der Auflage erschließt sich, wenn man sich konkret vorstellt, was sie bedeuten: Die Richter verlangen praktisch, öffentlich abzuwägen, ob es angebracht ist, italienische Schuldzinsen über Anleihekäufe niedrig zu halten, wenn dadurch deutsche Sparguthaben schmelzen und Hauspreise steigen. Mal abgesehen davon, dass Nationalisten sich freuen werden, eine solche gefährlich verkürzte Debatte zu führen, scheinen die Richter auszublenden, was eine starke Zentralbank auszeichnet: im Notfall sofort zu handeln.

Diesen Eindruck verstärken weitere Auflagen, mit denen die Richter die Handlungsfähigkeit der EZB begrenzen könnten. So wollen sie die Bundesbank verpflichten, die Bestände an Staatsanleihen wieder abzutragen - das müssen andere Notenbanken nicht. Die EZB hätte folglich bald weniger deutsche Anleihen, dafür aber mehr aus anderen Staaten im Depot. Weil aber Karlsruhe auch dafür ein Limit setzt, würde es noch komplizierter.

Überraschend ist die Ambivalenz in dem Urteil. Die Richter betonen, es sei nicht Aufgabe der EZB, Wirtschaftspolitik zu betreiben. Andererseits weisen sie ausdrücklich auf die wirtschafts- und sozialpolitischen Folgen der EZB-Entscheidungen für deutsche Bürger hin. Damit unterstellen sie nebenbei, dass die deutschen Interessen in der Gruppe der 19 Eurostaaten bisher nicht gut genug beachtet wären. Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist das natürlich Unfug, weil Deutschland seine Waren vor allem in Europa absetzt.

Der größte Schaden aber ist, dass Karlsruhe die europäische Rechtsgemeinschaft schwächt. Karlsruhe ist Vorbild für viele nationale Gerichtsbarkeiten. Dass die Hüter des Grundgesetzes die Rechtsprechung aus Luxemburg angezweifelt haben, macht sie zu einem schlechten Vorbild nach dem Motto: Stellen sich die Deutschen quer, können wir das auch. Polen und Ungarn dürften sich in ihrem Widerstand gegen EuGH-Urteile ganz neu legitimiert fühlen.

Es mag den Richtern gefallen, in Europa mitzureden. Die Gemeinschaft aber sollte diese Anmaßung als Warnung verstehen und als Aufforderung, zu handeln. Die EZB darf nicht überlastet werden; es ist Zeit, sich nicht mehr hinter ihr zu verstecken. Jetzt ist der richtige Moment für die Staats- und Regierungschefs, das Krisenmanagement zu übernehmen.

© SZ vom 06.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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