EZB-Anleihekäufe:"Eilt sehr!" - Gauweilers Ultimatum

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Peter Gauweiler (CSU) hat beim Bundesverfassungsgericht erwirkt, dass die EZB-Anleihenkäufe geprüft werden müssen. (Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa)

Der Jurist glaubt, die EZB-Anleihenkäufe seien nicht genau auf Nebenwirkungen geprüft worden - obwohl das Bundesverfassungsgericht genau das gefordert hatte. Mit einem Brief setzt er Parlament und Regierung nun unter Druck.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Schon Kinder wissen, dass man nicht mit Feuer spielt. Unverständlich ist deshalb, dass Bundesregierung und Bundestag genau das jetzt tun - in einem Verfahren, vom dem die Zukunft des Euro abhängt, vielleicht sogar die Zukunft der Europäischen Union. Es geht um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Klage des Beschwerdeführers Peter Gauweiler gegen ein Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank. Die Richter hatten dem beharrlichen Kläger am 5. Mai 2020 erstmals teilweise recht gegeben - und Bundesregierung sowie Bundestag beauftragt, die Nebenwirkungen des Programms binnen drei Monaten zu prüfen. Andernfalls müsse Deutschland aus dem Aufkaufprogramm aussteigen.

Gute zwei Wochen vor Fristablauf, am 23. Juli 2020, hat Beschwerdeführer Gauweiler Alarm ausgelöst. Mit der Betreffzeile "Eilt sehr! Bevorstehender Fristablauf - bitte sofort vorlegen" hat sich sein Anwalt schriftlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gewandt. Der Presse habe er entnommen, dass sie der Ansicht seien, die von den Richtern gemachten Auflagen erfüllt zu haben. Um das zu prüfen, müsse er die entsprechenden Unterlagen einsehen.

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:Gauweiler lässt nicht locker

Der frühere CSU-Vizechef misstraut der Einschätzung des Bundestags, die Anleihenpolitik der Europäischen Zentralbank sei rechtens. Eine weitere Klage gegen die EZB behält er sich vor.

Von Cerstin Gammelin

Gauweilers Brief läuft auf ein Ultimatum hinaus: Da die von Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist am 5. August 2020 ablaufe, "ist es essenziell, dass ich bis spätestens Freitag, den 31. Juli 2020 Kenntnis der Dokumente erhalte", lässt er mitteilen. Falls dies "wider Erwarten" nicht passiere, "werde ich beim Bundesverfassungsgericht einen sachdienlichen Antrag stellen". Unterzeichnet ist der Brief von Gauweilers Anwalt Dietrich Murswiek.

Müsste Deutschland aus dem Programm aussteigen, wäre dies der Anfang vom Ende des Euro

Das Schreiben ist die eindringliche Aufforderung, Gauweilers Begehren ernst zu nehmen. Andernfalls werde er einen Antrag auf Vollstreckung des Urteils stellen. Stimmten die Richter dem zu, dürfte die Bundesbank vom 6. August 2020 an nicht mehr an dem Anleihekaufprogramm PSPP der EZB teilnehmen. Stiege die stärkste Volkswirtschaft mit dem besten Rating an den Finanzmärkten aus, wäre das ein Verstoß gegen die Regeln des Eurosystems. Und der Anfang vom Ende des Euro. Die Resolution des Bundestags, die Arbeit in den Ministerien, alles wäre umsonst gewesen. Soll es wirklich soweit kommen?

Man fragt nach: Wirtschaftsminister Altmaier ist raus. Er hatte Gauweiler auf eine erste Anfrage am 11. Mai 2020 mitteilen lassen, dass Ressortkollege Scholz zuständig sei. Dort heißt es, die Angelegenheit sei erledigt. Das Ministerium habe die von der EZB übersandten Dokumente, in denen die Nebenwirkungen bewertet worden waren, an den Bundestag weitergeleitet, "verbunden mit der Bewertung, dass diese den Anforderungen des BVerfG-Urteils genügen". Der Bundestag sei zu dem gleichen Schluss gekommen. Bundesregierung und Bundestag hätten damit ihre Verantwortung wahrgenommen. Gleichzeitig sei mit der Urteilsverkündung das Verfahren in Karlsruhe beendet worden, die Richter hätten "keine weiteren Dokumente angefordert".

Gauweilers Anwalt aber hat Karlsruhe schon vorgewarnt. Am 24. Juli schreibt er an Verfassungsrichter Peter Huber, "Die Analyse der mir bisher bekannten Dokumente" habe ergeben, "dass eine den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Verhältnismäßigkeitsprüfung von der EZB evident nicht durchgeführt worden ist". Zwar fehle ihm noch die Kenntnis von drei als vertraulich eingestuften Dokumenten, deren Einsicht er bei Scholz und Schäuble beantragt habe. Aber: "Ich gestatte mir anzukündigen, dass es mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einem Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung kommen wird". Und zwar zeitnah nach dem 5. August 2020.

Im Grunde dreht sich der Streit um drei als vertraulich eingestufte Dokumente, die nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags oder im Bundesfinanzministerium einzusehen - und Gauweiler vorenthalten sind. Die EZB hatte insgesamt sieben Dokumente weiterleiten lassen, aus denen hervorgehen soll, dass man geprüft habe, welche Nebenwirkungen die Anleihenkäufe in den Euro-Staaten haben. Die Richter hatten gefordert darzulegen, ob die durch die Aufkäufe etwa niedrigeren Finanzierungskosten des italienischen Staates in einem akzeptablen Verhältnis zu den Niedrigzinsen für deutsche Sparer stehen.

Anders als Bundesregierung und Bundestag hat Gauweiler erst vier der sieben Dokumente einsehen können. Diese Informationen haben ihm nicht genügt. Ob er die Vollstreckung des Urteils beantragt, hängt davon ab, ob ihn die drei vertraulichen Dokumente überzeugen.

© SZ vom 27.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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