Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai übt Kritik an den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie an deren Billigung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es ist überwiegend auf Unverständnis gestoßen, was daran liegt, dass es nicht konsequent ist. Die Konsequenz hätte darin bestanden, das Anleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) klipp und klar als verbotene Staatsfinanzierung zu benennen und als eine Umgehung des Verbots des Art. 123 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln der Mitgliedstaaten verbietet.
Gastbeitrag:Scheingeschäfte
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Karlsruhe hätte das Anleihekaufprogramm der EZB klar als das benennen müssen, was es ist: eine verbotene Staatsfinanzierung.
Gastbeitrag von Heinrich Honsell
Bundesverfassungsgericht:"Wir haben Applaus von der falschen Seite bekommen"
Verfassungsrichter Peter Michael Huber warnt vor einer falschen Interpretation des EZB-Urteils des Karlsruher Gerichts. Er sagt: Das Urteil zu Anleihekäufen soll dabei helfen, die Kompetenzordnung in Europa besser zu organisieren.
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