Gastbeitrag:Scheingeschäfte

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Die Fahnen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland wehen am Tag der Urteilsverkündung des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank vor dem Gericht. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Karlsruhe hätte das Anleihekaufprogramm der EZB klar als das benennen müssen, was es ist: eine verbotene Staatsfinanzierung.

Gastbeitrag von Heinrich Honsell

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai übt Kritik an den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie an deren Billigung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es ist überwiegend auf Unverständnis gestoßen, was daran liegt, dass es nicht konsequent ist. Die Konsequenz hätte darin bestanden, das Anleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) klipp und klar als verbotene Staatsfinanzierung zu benennen und als eine Umgehung des Verbots des Art. 123 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln der Mitgliedstaaten verbietet.

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