Süddeutsche Zeitung

Extremismusbekämpfung:Spähen erleichtert

Neue Befugnisse für Verfassungsschutz: Innenministerium will Einsatz von Spionagesoftware und Beobachtung Minderjähriger erleichtern.

Von Ronen Steinke, Berlin

Das Bundesinnenministerium bemüht sich, die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz auszuweiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der bislang nicht mit anderen Ministerien und dem Koalitionspartner SPD abgestimmt ist, liegt der Süddeutschen Zeitung vor. So soll nach den Wünschen des CSU-geführten Innenministeriums der verfassungsrechtlich umstrittene Einsatz von Trojanersoftware zum Ausspionieren von Handys und Computern künftig schon präventiv möglich sein, wenn Extremisten wie Islamisten, Neonazis oder PKK-Kader Ziel der Beobachtung sind. Bislang ist dies nur zur Verfolgung konkreter schwerer Straftaten durch die Polizei legal. Darüberhinaus soll der Dienst künftig auch bereits Kinder ins Visier nehmen dürfen. Das bisherige Mindestalter von 14 Jahren soll entfallen.

Eine Reform des Verfassungsschutzes war prinzipiell bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden. Man brauche "maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des Bundesamts für Verfassungsschutz", hieß es darin. Kinder zu überwachen war allerdings nicht vereinbart, sondern wurde von der SPD ausdrücklich abgelehnt. Hier sucht Horst Seehofers Ministerium nun offenbar die Konfrontation.

Seehofers Plan sieht vor, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erhöhte Anforderungen gelten. Sie sollen nur in Verfassungsschutzdateien erfasst werden können, wenn eine "erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer Person" besteht - oder wenn eine Überwachung "im Interesse des Betroffenen liegt, bei Minderjährigen insbesondere für Zwecke der Jugendhilfe". Als V-Leute kommen Minderjährige nach diesem Plan auch weiterhin nicht infrage.

Das Innenministerium begründet seinen Vorstoß mit dem Hinweis auf den Fall eines Zwölfjährigen, der 2016 versucht hatte, einen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu verüben. Auch bestehe die Sorge, dass Dschihadisten, die aus dem syrisch-irakischen Bürgerkriegsgebiet zurückkehren, in Deutschland ihre Kinder indoktrinieren könnten. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz von mindestens einer "niedrigen dreistelligen Zahl" dschihadistischer Familien mit "mindestens einer mittleren dreistelligen Zahl an Minderjährigen und jungen Erwachsenen" gesprochen. Das Gros der Minderjährigen, deren Alter dem Verfassungsschutz bekannt sei, "ist jünger als acht Jahre".

Die Liste der weiteren geplanten Verschärfungen ist lang, unter anderem beabsichtigt das Bundesinnenministerium, dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Videoüberwachung in öffentlich zugänglich Räumen zu ermöglichen. Zur Cyberabwehr sollen gemeinsame Dateien des Verfassungsschutzes mit dem beiden anderen Nachrichtendiensten des Bundes eingerichtet werden, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD). Bisher gab es solche gemeinsamen Dateien nur projektbezogen für begrenzte Zeit.

Die drei Nachrichtendienste des Bundes sollen überhaupt enger zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck sollen BND und MAD an internationalen Geheimdienstdateien des Verfassungsschutzes beteiligt werden. Darüberhinaus möchte das Innenministerium den Datenschutz lockern, indem die Löschfrist für Daten beim Verfassungsschutz von zehn auf 15 Jahren verlängert wird. Und schließlich soll der Verfassungsschutz künftig nicht mehr verpflichtet sein, dass Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu beteiligen, bevor Daten an ausländische Partnerdienste übermittelt werden.

Aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium kam am Donnerstag noch keine Reaktion. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) nannte die Idee, Kinder zu speichern, unsinnig. "Das hilft keinem Kind und verhindert auch keine Radikalisierung", der Fokus müsse auf den Eltern liegen. Auch die Opposition äußerte sich ablehnend. Das Vorhaben, Kinder zu erfassen sei "rechtsstaatlich höchst fragwürdig", sagte Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen. Man solle "lieber Präventions- und Deradikalisierungsprogramme stärken". Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae warnte, ein Trojaner-Einsatz wäre ein "Angriff auf das Trennungsgebot" zwischen Polizei und Geheimdienst.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4378591
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 22.03.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.