Eine Studentenverbindung und eine bundesweit tätige linke Vereinigung dürfen in Berichten des Verfassungsschutzes auftauchen. Die Beschwerde der beiden Vereine gegen ihre Nennung nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Mitteilung vom Dienstag nicht zur Entscheidung an. Konkret geht es um eine Burschenschaft, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2015 unter der Rubrik "Rechtsextremismus" erwähnt war. Außerdem wehrte sich ein linker Verein dagegen, im Jahr 2013 im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Abschnitt "Autonome Linksextremisten" verzeichnet zu sein. Beide hatten vor den zuständigen Verwaltungsgerichten geklagt, verloren und nun erfolglos Beschwerde beim obersten deutschen Gericht eingelegt.
Extremismus:Vergebliche Beschwerden
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