Extremismus:Strafen für "Feindeslisten"

Die Verbreitung sogenannter "Feindeslisten" mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner soll explizit strafbar werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. "Damit gehen wir klar und entschieden gegen ein Klima der Angst und der Einschüchterung vor, das von Hetzern geschürt wird", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Bundestag muss noch zustimmen. Den Plänen zufolge soll das Strafgesetzbuch um einen neuen Paragrafen zur "gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten" erweitert werden. Voraussetzung ist, dass die Verbreitung geeignet ist, die betroffene Person oder ihr nahe stehende Menschen der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Tätern droht dem Entwurf zufolge eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, falls die veröffentlichten Daten nicht allgemein zugänglich sind, bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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