Öffentlicher DienstDie Rechten und ihre Jobs beim Staat

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Das Potsdamer Gästehaus, in dem im vergangenen November das berüchtigte Rechtsextremen-Treffen stattfand.
Das Potsdamer Gästehaus, in dem im vergangenen November das berüchtigte Rechtsextremen-Treffen stattfand. (Foto: Jens Kalaene/DPA)

Durfte die Stadt Köln einer Angestellten kündigen, weil sie am Rechtsextremen-Treffen von Potsdam teilnahm? Das Arbeitsgericht Köln fällt dazu ein aufsehenerregendes Urteil.

Von Benedikt Peters

Kaum etwas hat die Bundesrepublik in den vergangenen Monaten so aufgewühlt wie das Treffen Rechtsextremer im November in Potsdam. Wie rechte Vordenker, AfD-Mitglieder und potenzielle Geldgeber dort im Speisesaal eines Hotels zusammenkamen; wie sie über die millionenfache Abschiebung von Menschen aus Deutschland diskutierten; wie danach Hunderttausende aus Protest gegen solche Pläne auf die Straßen gingen – all das ist nach den Enthüllungen des Recherchenetzwerks Correctiv hinlänglich beschrieben worden. Noch ungeklärt ist hingegen, welches Nachspiel das Treffen für die Teilnehmer haben kann, etwa in Bezug auf ihre Arbeitsplätze. Darf ein Arbeitgeber eine Angestellte, einen Angestellten hinauswerfen, weil sie oder er in Potsdam dabei war?

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