Extremismus - Potsdam:Versicherung will Schadenersatz von früherem NPD-Politiker

Potsdam (dpa/bb) - Weil er eine Turnhalle in Brand gesetzt haben soll, ist der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider nach Angaben seines Anwalts auf 2,9 Million Euro verklagt worden. Die Schadensersatzklage der Ostdeutschen Kommunalversicherung sei bei ihm als Schneiders Pflichtverteidiger eingegangen, teilte Sven-Oliver Milke der Deutschen Presse-Agentur mit. Er wolle nun prüfen, ob die Versicherung den Schaden überhaupt hätte regulieren dürfen. Ein Sprecher der Versicherung bestätigte am Dienstag die Schadenersatzforderung und verwies darauf, dass sie die Kosten für den Wiederaufbau der Turnhalle erstattet habe.

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Potsdam (dpa/bb) - Weil er eine Turnhalle in Brand gesetzt haben soll, ist der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider nach Angaben seines Anwalts auf 2,9 Million Euro verklagt worden. Die Schadensersatzklage der Ostdeutschen Kommunalversicherung sei bei ihm als Schneiders Pflichtverteidiger eingegangen, teilte Sven-Oliver Milke der Deutschen Presse-Agentur mit. Er wolle nun prüfen, ob die Versicherung den Schaden überhaupt hätte regulieren dürfen. Ein Sprecher der Versicherung bestätigte am Dienstag die Schadenersatzforderung und verwies darauf, dass sie die Kosten für den Wiederaufbau der Turnhalle erstattet habe.

Schneider steht derzeit als Angeklagter im Revisionsprozess um den Brandanschlag vor dem Potsdamer Landgericht. Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, im Sommer 2015 eine Turnhalle in Nauen (Landkreis Havelland) angezündet zu haben, die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. In einem ersten Verfahren war Schneider wegen Brandstiftung und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil Schneider Revision eingelegt hatte. In dem ersten Prozess hatte der Ex-NPD-Politiker seine Beteiligung an der Brandstiftung eingeräumt. Zugleich hatte er aber erklärt, er habe die Turnhalle nicht abbrennen, sondern lediglich als Zeichen des Protests einrußen wollen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Befangenheit eines Schöffen aufgehoben.

Für den Revisionsprozess hat das Gericht Termine bis Mitte März angesetzt. In der nächsten Verhandlung am Mittwoch soll ein mutmaßlicher Komplize Schneiders aussagen.

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