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Extremismus - Potsdam:Staatsanwalt warnt Mahler vor weiteren Straftaten im Prozess

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Potsdam (dpa/bb) - Im Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung hat Staatsanwalt Frank Schöning den Angeklagten davor gewarnt, im Verfahren weitere Straftaten zu begehen. Der 86-Jährige nutze den Prozess als Podium, um seine volksverhetzenden Thesen erneut zu verbreiten, sagte Schöning am Donnerstag im Landgericht Potsdam. Mahler hatte zuvor mit einer umfangreichen Begründung beanstandet, das Gericht und Staatsanwaltschaft bestimmte Zitate von ihm unterbunden hatten.

Das Gericht wies diese Beanstandung zurück. Es sei auch die Fürsorgepflicht des Gerichts, den Angeklagten davor zu schützen, weitere Straftaten zu begehen, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Müller. Mahler hatte vor Gericht wie in seinen Schriften den Kampf gegen eine angebliche "Vorherrschaft der Judenheit" beschworen.

Mahler bekannte sich zu diesen Schriften, die er per Mail und über das Internet verbreitet habe. Zu der Anklage wollte der 86-Jährige aber nur Stellung nehmen, wenn das Gericht einen Sachverständigen für Philosophie hinzuziehe - Mahler beruft sich immer wieder auf den Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Das Landgericht will in der kommenden Woche über diesen und einen weiteren Antrag Mahlers auf Einstellung des Verfahrens entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Mahler in dem Prozess mit insgesamt sechs Anklagen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust vor. Aufgelistet sind in den umfangreichen Anklagen elf Fälle von Schriften mit antijüdischen Inhalten, die Mahler zwischen 2013 und 2017 teils aus der Haft nach vorherigen Verurteilungen wegen Volksverhetzung per Mail oder im Internet veröffentlicht haben soll.

© dpa-infocom, dpa:221207-99-818735/3

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