Extremismus - Potsdam:Ministerium Brandenburg: Weniger antisemitische Straftaten

Brandenburg
Michael Stübgen (CDU), Brandenburger Minister des Innern und für Kommunales. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Die Zahl antisemitischer Straftaten ist in Brandenburg im ersten Halbjahr nach Angaben des Innenministeriums zurückgegangen. "Erfreulicherweise liegen die Zahlen für das erste Halbjahr dieses Jahres deutlich unter dem Vorjahresniveau", sagte Minister Michael Stübgen (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. "Würde es so weitergehen, könnte zum Jahresende ein Rückgang antisemitischer Straftaten verzeichnet werden. Das ist allerdings nur ein möglicher Trend."

Von Januar bis Juni wurden nach Ministeriumsangaben 976 politisch motivierte Delikte gezählt, von denen 50 antisemitisch waren. Das entspricht einem Anteil von 5,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr seien im ersten Halbjahr 2021 vom Jahresmittel her betrachtet rund 20 antisemitische Straftaten weniger registriert worden, insgesamt seien es rund 150 Straftaten weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahlen können sich nach Angaben des Ministeriums wegen Nachmeldungen oder Korrekturen später noch verändern.

Im vergangenen Jahr hatte die Polizei 2250 politisch motivierte Straftaten registriert, von denen 147 antisemitisch waren. Das entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent. Es wurden 15 antisemitische Straftaten mehr als im Jahr zuvor gezählt. Im Jahr 2019 lag der Anteil antisemitischer Straftaten an allen politisch motivierten Delikten etwas niedriger bei 4,4 Prozent.

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Brandenburg (RIAS Brandenburg) hatte im vergangenen Jahr 141 antisemitische Vorfälle aufgelistet - das waren 4 mehr als 2019. Die Stelle zählte 102 Fälle verletzenden Verhaltens, 18 Bedrohungen, 13 Sachbeschädigungen, 6 Fälle körperlicher Gewalt und 2 Massenzuschriften.

Die rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen und die oppositionelle Linke im Landtag wollen den Kampf gegen den Antisemitismus als Staatsziel in der Verfassung des Landes festschreiben. Darüber hat das Parlament noch nicht abschließend entschieden. Es geht in dem Antrag auch um eine Klausel zur Neuordnung des Landtagspräsidiums.

© dpa-infocom, dpa:210721-99-458298/3

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