Extremismus - Potsdam:Turnhallenbrand: Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Haft

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Potsdam (dpa/bb) - Im Revisionsprozess gegen den früheren NPD-Politiker und mutmaßlichen Brandstifter, Maik Schneider, hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag acht Jahre und drei Monate Haft gefordert. Sie ist überzeugt davon, dass Schneider im August 2015 die Turnhalle in Nauen angezündet hat, die für die Unterbringung von Geflüchteten vorgesehen war. Dafür und für weitere Taten wurde eine Gesamtstrafe von mehr als acht Jahren gefordert, wie eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag sagte.

Eigentlich sollte am Donnerstag auch die Verteidigung des Angeklagten plädieren, am kommenden Dienstag (1. Oktober) wollte das Gericht dann sein Urteil verkünden. Doch kurz nach Beginn der Hauptverhandlung stellten die Verteidiger des Angeklagten neue Beweisanträge. "Die Hauptverhandlung wurde durch das Stellen der Anträge um mindestens einen Tag verzögert", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann.

Die Anträge umfassten mehr als 100 Seiten - es ging um die Vernehmung von weiteren und bereits gehörten Zeugen und der Verlesung von Protokollen aus der Telefonüberwachung des Angeklagten. Zwei Anträge lasen die Anwälte des Angeklagten vor, vier weitere übergaben sie schriftlich an das Gericht. Über die Anträge hat das Gericht am Donnerstag nicht mehr entschieden. Es kann dies auch noch im Urteil tun, sagte die Sprecherin.

In einem ersten Verfahren wurde Schneider unter anderem wegen des Brandanschlags auf die Turnhalle in Nauen (Havelland) im August 2015 zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Halle sollte als Flüchtlingsunterkunft dienen. Der Brand hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Urteil wurde wegen Befangenheit eines Schöffen vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

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