Extremismus - Neumünster:Prozess gegen mutmaßlichen Rechtsradikalen startet

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Neumünster(dpa/lno) - Wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen muss sich ab Montag ein mutmaßlicher Rechtsradikaler vor dem Amtsgericht in Neumünster verantworten. Der Mann soll unter anderem einem Opfer mit Springerstiefeln gegen den Kopf getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-jährige Mitglied der im Kreis Segeberg aktiven rechtsradikalen Gruppierung "Aryan Circle" ist, gegen die der Staatsschutz ermittelt.

Für die Verhandlung vor dem Schöffengericht wurden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Die Mobile Einsatzgruppe der Justizwachtmeisterei des Oberlandesgerichts sichert das Verfahren gegen mögliche Störungen. Zugleich verfügte das Gericht wegen der Corona-Krise zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Der 23-Jährige wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt.

Er soll mit seinen Springerstiefeln unter anderem gezielt gegen den Kopf eines Mannes getreten haben. Das Opfer erlitt der Anklage zufolge ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Nasenbeinfraktur und musste auf der Intensivstation behandelt werden. Zudem attackierte der Angeklagte demnach am 17. Oktober 2019 in der Gemeinde Sülfeld (Kreis Segeberg) einen Mann mit Reizgas und eine Frau mit einem Faustschlag. Die Geschädigten waren dabei, im Ort verteilte Aufkleber der Gruppierung zu entfernen.

Für das Verfahren hat das Gericht nach Angaben der Pressestelle etwa zehn Zeugen geladen und den 8. April als Fortsetzungstermin festgesetzt.

Die Umtriebe der rechtsradikalen Gruppe lösten zahlreiche Proteste in der Gemeinde mit 3000 Einwohnern aus und riefen die Landesregierung auf den Plan. Die Staatsschutzabteilung ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und anderer Delikte.

Anfang März durchsuchte die Polizei im Zusammenhang mit der Gruppierung "Aryan Circle Germany" zwölf Wohnungen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Hessen. Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes geht von der Gruppierung eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.

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