Extremismus - München:Herrmann: Prüfung offener Quellen über AfD intensiviert

Bayern
Joachim Herrmann bei einer Veranstaltung. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Der bayerische Verfassungsschutz nimmt die AfD schon seit einiger Zeit etwas genauer unter die Lupe: Die Prüfung offen zugänglicher Quellen wurde intensiviert, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag sagte. "Die AfD als Ganzes ist gegenwärtig kein Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz", betonte der CSU-Politiker. Das Landesamt prüfe aber "schon seit Längerem offen zugängliche Quellen im Hinblick auf eine extremistische Ausrichtung des bayerischen Landesverbandes der AfD. Diese Prüfung wird derzeit intensiviert."

Nach Angaben einer Sprecherin läuft dies aber schon seit vergangenem Jahr und nicht erst seit dem mutmaßlich rassistisch motivierten Anschlag von Hanau.

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte nach dem Anschlag von Hanau eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefordert. Man müsse das klar benennen: "Da hat einer geschossen in Hanau, danach sieht es aus, aber es waren viele, die ihn munitioniert haben und da gehört die AfD definitiv mit dazu", sagte Klingbeil am Freitag im ARD-"Morgenmagazin". Die Partei habe das gesellschaftliche Klima in den letzten Monaten und Jahren vergiftet. "Es ist doch völlig klar, dass die AfD eine Partei ist, die beobachtet werden muss vom Verfassungsschutz." Er sei dafür, dass das sehr schnell in den Sicherheitsorganen entschieden werde und dass es dazu komme.

Am Mittwochabend hatte ein 43-jähriger Deutscher in Hanau aus mutmaßlich rassistischen Motiven neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Außerdem tötete er seine Mutter und sich selbst. Nach dem Anschlag hatten zahlreiche Politiker der AfD eine Mitschuld gegeben.

Eine Organisation kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Wird sie dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, wie eine Observation, möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt.

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