Extremismus - Langenhagen:Einspruch vor Gericht: Gefährder noch nicht abgeschoben

Hannover (dpa/lni) - Ein von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen vor zwei Wochen inhaftierter islamistischer Gefährder aus Göttingen hat gegen seine Abschiebung in die Türkei Rechtsmittel eingelegt. Deshalb befinde sich der 28-jährige radikalisierte Islamist weiterhin in Abschiebehaft, teilte das Innenministerium in Hannover am Mittwoch mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig müsse nun über vorläufigen Rechtsschutz entscheiden. Der 28-Jährige war Ende März in Nordhessen festgenommen worden.

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Hannover (dpa/lni) - Ein von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen vor zwei Wochen inhaftierter islamistischer Gefährder aus Göttingen hat gegen seine Abschiebung in die Türkei Rechtsmittel eingelegt. Deshalb befinde sich der 28-jährige radikalisierte Islamist weiterhin in Abschiebehaft, teilte das Innenministerium in Hannover am Mittwoch mit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig müsse nun über vorläufigen Rechtsschutz entscheiden. Der 28-Jährige war Ende März in Nordhessen festgenommen worden.

Es gebe den begründeten Verdacht, dass von dem in Deutschland geborenen Türken eine terroristische Gefahr ausgehe - das hatte das Innenministerium als Grund für die angestrebte Abschiebung genannt. Niedersachsen stützt sich dabei auf die Möglichkeit im Aufenthaltsgesetz, Ausländer auch ohne Nachweis einer konkreten Straftat wegen einer drohenden Sicherheitsgefahr oder einer terroristischen Gefahr abschieben zu können. Fünf solcher Gefährder hat das Land in den vergangen zwei Jahren abgeschoben.

Worin die angenommene terroristische Gefahr durch den Mann besteht, wollte das Ministerium unter Hinweis auf das noch laufende Verfahren nicht sagen. Nach einem "Bild"-Bericht hatte der zuvor in Kassel lebende Türke mit Gewalt gegen Polizisten gedroht und in einem abgehörten Gespräch angekündigt, sich eine Waffe zu beschaffen.

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